Legales E-Skateboard / E-Skating in Deutschland möglich? | ABC-Z

Hallo zusammen!
Wie ja allen Experten hier bekannt sein dürfte, sind Elektro-Skateboards in Deutschland im Straßenverkehr bzw. im öffentlichen Raum unmöglich in Betrieb zu nehmen ohne gravierende Rechtsfolgen nach sich zu ziehen.
Bei Nichtmotorisierten Skateboards sieht die Sachlage ja anderst aus. Skateboards kommen im Sprachgebrauch der Straßenverkehrsordnung gar nicht vor. Es werden auch keine klaren Regeln benannt, ob es erlaubt ist, im öffentlichen Raum / Verkehr Skateboard zu fahren oder nicht.
Die Rechtslage ist aktuell also eher unklar. Skateboards können derzeit sowohl als Fortbewegungsmittel als auch als Sportgerät eingestuft werden. In beiden Fällen ist Skatern jedoch die Straßenbenutzung und auf Radwegen verboten, wobei falls man Fussgängern gleichgestellt ist, eine Straßennutzung / Radweg Nutzung im Ausnahmefall auch möglich sein müsste. Auf gemeinsam genutzten Radwegen müsste das Fahren dagegen problemlos möglich sein. Asphaltierte bzw. Betonierte Flächen, Wirtschaftswege, Wanderwege oder sogar Waldwege (mit entsprechenden Mountainboards) könnten allerdings befahren werden, solange das Skateboard als Fortbewegungsmittel eingestuft wird, welches rechtlich den Fußgängern gleichgestellt ist.
Meiner Auffassung nach ist die Kategorisierung pauschal eigentlich gar nicht möglich, da ein Skateboard, welches NIE für Kunststückchen verwendet wird, weil der Benutzer überhaupt nicht über die entsprechenden Fähigkeiten verfügt, ganz klar ein Fortbewungsmittel.
Ein Skateboard könnte zum Beispiel “bauartbedingt” durch das Anbringen einer Bremse (z.B. VibeRide System), welche eine Nutzung als Sportgerät eindeutig stark behindern bzw. ausschließen würde, ganz deutlich als Fortbewegungsmittel durch den Nutzer deklariert werden.
So, jetzt zum interessanten Part…
Gehen wir nun mal davon aus, daß ein UNMOTORISIERTES Skateboard ein Fortbewegungsmittel ist und bleibt, aber kein Fahrzeug im eigentlichen Sinne ist. welches die StVo. kennt und erst recht kein Kraftfahrzeug.
Der Fahrer des Skateboard ist also kein Fahrzeugführer im Sinne des Gesetzes sondern weiterhin rechtlich ein Fußgänger.
Als Fußgänger wiederum hat er die Möglichkeit Gegenstände aller Art als Transportgut oder Werkzeug mit sich zu führen. Solange dies keine verbotenen Gegenstände, Substanzen oder Waffen sind ist das also vollig legal.
Basierend auf dieser Grundlage stelle nun folgendes zur Diskussion:
a) der Skateboadfahrer hält einen Akku-Schrauber in jeder Hand und drückt während der Fahrt gelegentlich die Knöpfe und setzt die Akkuschrauber (E-Motoren) in Betrieb. Es besteht keinerlei mechanische Verbindung zum Fortbewegungsmittel. Das wäre zwar völlig sinnfrei, aber nach meiner Meinung legal.
b) der Skateboard-Fahrer führt ein sogenanntes “Land-Paddle”, auch “Kickstick” genannt oder “Broom-Stick” (Besenstiel) mit sich, um sich damit abzustoßen, zum Bremsen (Verschleiß der Schuhe reduzieren) oder als “Stabilisierungshilfe”, “Balancierhilfe” oder als simple Stütze um sich beim unbeabsichtigen Absteigen vor einem Aufprall zu schützen. Also ganz klar ein Transportgut oder eine Art Multifunktions-Spazierstock. Auch das erscheint mir legal.
Diese Art der Forbewegung bzw. Nutzung am Skateboard erfreut in den USA zunehmender Beliebtheit. Entsprechende Videos gibt es auf YouTube (Paddling / Land Paddle + Skateboad)
c) nun kamen natürlich im Land der unbegrenzten Möglichkeiten bereits einige Leute auf die Idee, ein “E-Paddle” bzw. “Electric Broom-Stick” zu bauen. Also a) + b) miteinander zum kombinieren. Auch hierzu gibt es Videos auf YouTube.
Vorstellen kann man sich das vereinfacht so: Man hat einen Besenstil in dem sich Akkus befinden. Am oberen Ende befindet sich ein Taster, am unteren Ende eine Antriebsrolle mit integriertem Elektromotor. Leistung 100w bis 2000w, je nachdem wie verrückt der Konstrukteur bzw. Skateboarder ist. Der Besenstil wird mit beiden Händen gehalten und nach hinten rausgestreckt und sorgt dann für entsprechenden Vortrieb, wenn man auf einem Skateboard oder Inline-Skatern steht.
Der “Elektro-Besenstil” ist mechanisch nicht mit dem Fortbewegungsmittel verbunden, sondern wird von dem Fahrer, welcher kein Fahrzeugführer ist, als Transportgut in der Hand bzw. in beiden Händen gehalten. Der Elektro-Besenstil selbst ist auch kein Fahrzeug und noch nicht mal ein Fortbewegungsmittel in irgendeiner Form, da es physikalisch mit der menschlichen Anatomie unmöglich ist darauf zu sitzen und sich fortzubewegen.
Die einzige Möglichkeit auf dem Teil zu sitzen bzw. sich damit zu verbinden welche mir einfällt wäre vermutlich sehr schmerzhaft und man müsste gleichzeitig noch damit balancieren.
Der Transport von Gütern oder Gegenständen ist damit auch nicht möglich. Ein Besenstil, egal ob mit oder ohne Motor bleibt ein Werkzeug, Gegenstand oder Transportgut.
Übrigens gab es vor knapp 10 Jahren auch im Land der Dichter und Denker bzw. Tüftler und Bastler eine Projekt einer Uni, welche einen entsprechenden “High-End” Prototypen für 10.000 gebaut hat. Ein echtes Höllengerät!
d) mit einem “Freischneider” (auch bekannt als Rasentrimmer bzw. Elektro-Sense), welchen es schon ab 35,- bis 45,- zu kaufen gibt, könnte man, wenn man das wechselbare Fräsewerkzeug / Sägeblatt durch eine Rolle oder Rad ersetzt, den gleichen Effekt erzeugen. Mit 36V und 750W Leistung würde man bestimmt auch gut vom Fleck kommen, allerdings wäre das für die Fussgängerzone vermutlich zu schnell und zu laut. Auf dem asphaltierten Feldweg würde dies, falls es legal ist, aber mit Sicherheit gute Laune machen.
Es gibt noch eine Reihe weiterer Elektro-Werkzeuge wie z.B. eine Einhand-Kehrmaschine, welches nach Modifikation genauso nutzbar wären.
Die entscheidenden Fragen lauten nun also:
1. Wie könnte / würde ein Jurist bzw. der Gesetzgeber die 4 geschilderten Situationen a) bis d) wohl einordnen?
2. Gibt es irgendeine rechtliche Grundlage welche die 3 beteiligten Komponenten (Fortbewegungsmittel (Skateboad), Mensch (Fussgänger / Fahrer) und Transportgut bzw. mitgeführtes Werkzeug miteinander zu einem Fahzeug verschmelzen können?
3. Was ist wenn das Werkzeug während der Fahrt zwar in Betrieb ist aber zwischen der Antriebsrolle und dem Untergrund IMMER ein 1mm Platz ist bzw. war? (kein Bodenkontakt! Der Vortrieb erfolgt durch die Restenenergie, welche durch abstoßen oder Gefälle des Gelände erreicht wird / wurde!).
4. Die Behauptung oder eine Vermutung alleine, daß das Werkzeug / Transportgut als Antrieb genutzt wurde kann ja in einem Rechtsstaat nicht ausreichend sein, falls der Beschuldigte das Gegenteiil behauptet. Wie wollen Ordnungshüter oder Justiz beweisen, daß es weniger als 0.1mm Bodenstand waren, der Gegenstand zeitgleich in Betrieb gewesen ist und der Vortrieb nicht zuvor durch Muskelkraft oder ein Gefälle verursacht wurde. So eine Skateboard rollt ganz schön lange, wenn es mal in Schwung gesetzt wurde.
Bin mal gespannt auf die eventuelle Diskussion bzw. Eure Antworten.