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Von der Leyen muss Textnachrichten an Pfizer-Chef herausgeben | ABC-Z

Die EU-Kommission muss Textnachrichten zwischen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla während der Corona-Pandemie herausgeben. Das entschied ein EU-Gericht am Mittwoch.

Das Urteil geht auf eine Klage der „New York Times“ zurück, die für eine Recherche über die Geschichte der EU-Impfstoffbeschaffung auf eine Herausgabe der Textnachrichten geklagt hatte. Hintergrund war die Tatsache, dass weder damals noch heute die Preise und die Konditionen der Impfstoffbestellung genau bekannt sind. Laut Urteil wurden die SMS zwischen Januar 2021 und Mai 2022 ausgetauscht.

Die Rechtsfolgen des Urteils lassen sich noch nicht komplett abschätzen. Die EU-Kommission hatte immer vorgebracht, die Textnachrichten seien gelöscht worden und deshalb unwiederbringlich verloren.

Von der Leyen war vor allem in der Anfangsphase der Pandemie im Jahr 2020 und in den ersten Monaten 2021 in die Kritik geraten, weil die EU im Vergleich etwa zu den USA und Großbritannien nur wenig Impfstoff zur Verfügung hatte. Speziell die mRNA-Vakzine von Pfizer und Moderna, die sich schnell als die wirksamsten herausstellten, waren in dieser Phase kaum verfügbar. Die Kommission argumentierte damals, das liege weniger in ihrer Verantwortung – sondern daran, dass sich etliche Mitgliedstaaten gegen die Beschaffung der relativ teuren mRNA-Impfstoffe gesperrt hatten.

Von der Leyen erklärte die Impfstoffbeschaffung daraufhin zur Chefsache und schaltete sich direkt in die Verhandlungen mit Pfizer ein. In jene Zeit fielen auch die Textnachrichten mit Pfizer-Chef Albert Bourla. Nachdem die EU zunächst nur zwei kleine Chargen des Pfizer-Impfstoffs erhalten hatte, umfasste der dritte 1,8 Milliarden Dosen. Der bis heute nicht geklärte Vorwurf an von der Leyen lautet, sie habe durch ihre Geheimverhandlungen mit Bourla dem Pfizer-Konzern ein Quasi-Monopol verschafft und so den Preis des Vakzins in die Höhe getrieben. Dieser Preis ist bis heute nicht genau bekannt, in Schätzungen ist von 20 Euro je Dosis die Rede.

Beide Seiten können das Urteil noch anfechten und vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen.

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