Bezirke

Vogelgrippe: Behörden heben Stallpflicht rund um den Speichersee auf – Landkreis München | ABC-Z

Die Geflügelzüchter rund um den Ismaninger Speichersee im Nordosten von München können aufatmen – zumindest vorerst: Zu Silvester wird die seit November geltende Stallpflicht in ihren Betrieben aufgehoben. Landwirte in Aschheim, Ismaning, Kirchheim, Unterföhring und Pliening können ihr Geflügel bei Bedarf wieder ins Freie lassen, wie die Landratsämter in München und Ebersberg mitteilen. Hintergrund sind die sinkenden Vogelgrippe-Fallzahlen in dem Naturparadies. Dort hatte es Mitte Oktober einen massiven Vogelgrippe-Ausbruch unter den auf der Reise in die Winterquartiere im Süden rastenden Scharen von Wildvögeln gegeben.

Auch der Mitteldamm des künstlich angelegten Gewässers darf vom 31. Dezember an wieder genutzt werden. Der Weg, der die beiden Becken teilt, war wegen der vielen toten Wildvögel, die sich in den darunter liegenden Schleusen fingen und an den Ufern des Speichersees gefunden wurden, Ende Oktober von den Behörden für Spaziergänger und Sportler, Radler und jeglichen Verkehr gesperrt worden. Zu groß wurde von den Ämtern das Risiko eingeschätzt, dass das hochansteckende Virus von dort aus in die Umgebung getragen werden könnte – zum Beispiel von Hunden, die dort ausgeführt werden, und von deren Haltern, wenn verendete Vögel etwa mit den Schuhsohlen berührt werden. Das Technische Hilfswerk (THW) musste seit dem Ausbruch der Vogelgrippe mehrere Hundert Kadaver in und an dem Gewässer bergen.

Auch wenn die Zeichen nun auf Entspannung stehen, sieht das Ebersberger Landratsamt die Gefahr weiterhin nicht endgültig gebannt: Sollte die Zahl der Wildvögel, die sich mit der Hochpathogenen Aviären Influenza H5 angesteckt haben und daran verendet sind, wieder steigen, sei nicht ausgeschlossen, dass eine erneute und dann gegebenenfalls landkreisweite Aufstallungspflicht erlassen wird, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Daher müssten die Züchter bereits jetzt „unbedingt“ Vorbereitungen treffen, um das eigene Geflügel bei einer eventuell wieder angeordneten Stallpflicht sicher vor Wildvögeln und tierschutzgerecht unterzubringen. Es sei nämlich weiterhin mit einem Auftreten der Geflügelpest in den hiesigen Wildvogelbeständen zu rechnen, warnt die Kreisbehörde.

Die Tierhalter von kleinen und großen Betrieben sollten deshalb zum Schutz ihrer Bestände weiterhin konsequent hohe Biosicherheitsmaßnahmen einhalten und diese jederzeit anpassen können, wenn sich das Infektionsgeschehen ändere, so das Landratsamt in Ebersberg. Dazu gehört unter anderem, dass die Ställe und Freiflächen des Geflügels nicht von betriebsfremden Personen betreten werden dürfen. Auch müssen Futter und Einstreu so gesichert gelagert werden, dass sich daran keine Wildvögel bedienen können. Wichtig ist nach Behördenangaben darüber hinaus, dass die Geflügelzüchter Nagetiere von den Ställen fernhalten. Denn auch sie könnten das Vogelgrippevirus in die Behausungen hineintragen.

Back to top button