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Viele Neuerungen: Das ist alles dieses Jahr auf dem Oktoberfest verboten | ABC-Z

Damit sämtlichen Besuchern eine friedliche Wiesn garantiert ist, sind viele Gegenstände und Verhaltensweisen auf dem Oktoberfest verboten. Diese Dinge sollten Sie lieber zu Hause lassen.

Auf dem diesjährigen Oktoberfest werden zum ersten Mal Metalldetektoren an den Eingängen zum Einsatz kommen. Hintergrund sind der Terroranschlag von Solingen sowie der versuchte Terroranschlag auf das israelische Generalkonsulat in München. Dabei handelt es sich um handliche Scanner und nicht um Körperscanner, wie man sie vom Flughafen her kennt. Sie sollen vor allem Messer ausfindig machen. Diese sind auf dem Festgelände natürlich verboten.

Darüber hinaus gibt es aber noch mehr Gegenstände, die auf der Wiesn nicht zugelassen sind und die Besucher und Besucherinnen zum Umkehren zwingen könnten, wenn diese bei ihnen entdeckt werden.

Glasflaschen, Taschenmesser und Sprühdosen

Wie schon erwähnt, ist das Mitführen von Messern auf dem Festgelände nicht gestattet. Kaum ein Besucher oder eine Besucherin wird ohnehin mit einer Stichwaffe zu dem Volksfest gehen. Mit einem Schweizer Taschenmesser in der Lederhose aber vielleicht schon. Doch diese fallen auch unter das Verbot und sollten deshalb daheim bleiben.

Auch Gegenstände, die als Hieb-, Stoß- oder Stichwaffe missbraucht werden können, sind nicht erlaubt. Genauso wie Gas-Sprühdosen mit schädlichem Inhalt. Im Zweifel sollten Sie ein Deodorant also doch besser im heimischen Bad nutzen, bevor Sie es am Wiesn-Eingang entsorgen müssen. Einen Regenschirm dürfen Sie aber selbstverständlich mitnehmen. Auch Gehhilfen oder medizinische Geräte sind erlaubt.

Eigene Getränke mit auf das Oktoberfest zu nehmen, ist erlaubt, solange sich diese nicht in einer Glasflasche befinden. Denn Glasflaschen sind auf dem Festgelände nicht gestattet.

Rucksäcke und Taschen

Ob Handy, Brieftasche der Schlüsselbund, einige Dinge möchte oder muss man natürlich mit auf das Oktoberfest nehmen. In einen Rucksack oder eine Tasche dürfen Sie diese Gegenstände aber nicht packen, denn Rucksäcke und Taschen, die größer sind als 20 cm x 15 cm x 10 cm und ein Volumen von maximal drei Litern haben, dürfen nicht mit auf die Wiesn genommen werden. Erlaubt sind also nur kleine Handtaschen oder Mini-Rucksäcke. Das Sicherheitspersonal an den Eingängen kontrolliert die Taschengröße und unter Umständen auch den Tascheninhalt.

Nicht jeder Wiesn-Gast kommt aus München, viele Besucher und Besucherinnen reisen von weit her an. Da braucht es dann schon mal einen Rucksack, in den mehr passt, als nur drei Liter. Dafür gibt es an den Wiesn-Eingängen Möglichkeiten der Gepäckaufbewahrung. Für eine Gebühr von fünf Euro können dort größere Rucksäcke oder Taschen für die Dauer des Besuchs eingelagert werden. Das Sicherheitspersonal weiß, wo sich diese Aufbewahrungsmöglichkeiten befinden.

Tiere, Kinderwagen, Fahrräder

Das Oktoberfest ist ein Volksfest und deshalb für die ganze Familie geeignet. Daher dürfen Sie an Werktagen ruhig einen Kinderwagen samt Kleinkind mit auf die Wiesn nehmen. Aber nur bis 18 Uhr, denn dann wird es auf der Theresienwiese voller. An Samstagen und an Feiertagen wie dem Tag der Deutschen Einheit herrscht besonders großer Besucherandrang, weshalb für diese Tage ein Kinderwagenverbot gilt.

Kinderwagen können aber ebenfalls gegen Gebühr bei den Aufbewahrungsmöglichkeiten am Eingang geparkt werden. Die wesentlich kleineren Buggys sind dagegen grundsätzlich erlaubt. Die Festbetreiber und Festbetreiberinnen weisen jedoch darauf hin, dass es aus Platzgründen für alle Besucher und Besucherinnen besser ist, wenn kleine Kinder in Bauch- oder Rückentragen Wiesn-Atmosphäre schnuppern.

Fahrräder, Skateboards oder Roller sind aus Sicherheits- und Platzgründen verboten. Am besten, sie nutzen für die Anreise die öffentlichen Verkehrsmittel.

Ebenfalls aus Sicherheitsgründen und weil es für sie auf dem Festgelände auch eigentlich viel zu laut ist, sind Tiere auf dem Oktoberfest nicht erlaubt. Eine Ausnahme bilden Assistenzhunde wie etwa Blindenhunde.

Rauchen und Kiffen

Seit Oktober 2010 darf in Festzelten nicht mehr gequalmt werden. Dafür gibt es draußen vor den Festzelten Raucherbereiche. Das Rauchverbot in den Zelten betrifft auch E-Zigaretten.

Seit April dieses Jahres ist bundesweit das Rauchen von Cannabis mit Ausnahmen erlaubt. Obwohl schon das Bundesgesetz zum Cannabiskonsum das Rauchen vor Minderjährigen verbietet und diese in großer Zahl auf Volksfesten anzutreffen sind, hat Bayern im sogenannten “Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz” das Kiffen in Biergärten und auf Volksfesten noch einmal ausdrücklich verboten.

Wo Alkohol in Strömen fließt, sind andere Drogen nicht erwünscht. Wer gegen dieses Verbot verstößt und in einem Festzelt beim Kiffen erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro rechnen. Bei einem wiederholtem Verstoß drohen sogar 5.000 Euro Bußgeld. Wer sich auf dem Festgelände einen Joint genehmigt, muss damit rechnen, von den Ordnungskräften des Hauses verwiesen zu werden.

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