Vetternwirtschaft in der AfD: AfD-Bundestagsabgeordneter wehrt sich gegen Ausschluss aus Fraktion | ABC-Z

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jan Wenzel Schmidt hat sich gegen einen drohenden Ausschluss aus der Bundestagsfraktion gewandt. “Ich stehe inhaltlich weiterhin klar zur AfD und möchte Teil der Bundestagsfraktion bleiben”, ließ Schmidt durch einen Sprecher mitteilen. Er werde dafür sanktioniert, dass er Missstände in seiner Partei benannt habe. Schmidt war von 2022 bis Februar 2025 Generalsekretär der AfD in Sachsen-Anhalt.
Gegen Schmidt läuft ein Parteiausschlussverfahren, das der AfD-Landesvorstand Sachsen-Anhalt eingeleitet hat und dem sich inzwischen auch die Bundesspitze angeschlossen hat. Darüber hinaus gibt es Überlegungen, ihn aus der AfD-Bundestagsfraktion auszuschließen. Ob es dazu bereits kommende Woche eine Abstimmung geben wird, ist bislang formal nicht entschieden.
In einem Schreiben an ein Schiedsgericht in Sachsen-Anhalt, das der ZEIT vorliegt, beantragt Schmidt über seinen Anwalt, den Entzug der Mitgliederrechte aufzuheben. Die Partei wirft Schmidt unter anderem vor, Unternehmensbeteiligungen nicht rechtzeitig bei der Bundestagsverwaltung gemeldet zu haben sowie Kontakte zu einem mutmaßlichen chinesischen Agenten unterhalten zu haben. Beiden Vorwürfen widerspricht der Anwalt: Zu den Kontakten schreibt er, Schmidt habe davon nichts gewusst: “Typischerweise stellen sich Spione auch nicht als solche vor.” Rechtlich liege kein grober Verstoß gegen die Bundessatzung vor.
Schmidt weist Vorwurf der Scheinbeschäftigung zurück
Daneben wirft die Partei Schmidt vor, mehrere Beschäftigte eines Unternehmens für E-Zigaretten, an dem er zur Hälfte beteiligt ist, als Minijobber in seinem Bundestagsbüro angestellt zu haben. Die Anstellung sei dabei ohne Arbeitsleistung erfolgt und habe lediglich dem Ziel gedient, sein Einkommen zu erhöhen, wie es in einer dem Parteiausschlussantrag beiliegenden eidesstattlichen Versicherung heißt, das der ZEIT vorliegt. Schmidts Anwalt weist das in dem Schreiben als “völlig abwegig” zurück.
Es sei rechtlich zulässig, dass Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten in Teilzeit auch für Unternehmen arbeiteten, an denen der Abgeordnete beteiligt ist. “Nicht nachvollziehbar ist, was der Antragsteller unter einem ‚Anstellungskarussell’ versteht”, heißt es in dem Schreiben. Schmidt selbst will sich zu den Vorwürfen nach eigenen Angaben wegen laufender Verfahren nicht äußern.
Zuvor hatte Schmidt in einem Brief an den Landesbeauftragten für Datenschutz Sachsen-Anhalts angedeutet, dass die vermeintlichen Belege gegen ihn womöglich auf illegale Weise beschafft worden seien. Verdienstnachweise, Arbeitsverträge mit Geheimhaltungsklauseln und Gehaltsdaten seien ohne sein Wissen “kopiert, weitergegeben und zweckwidrig verwendet” worden.
In dem anwaltlichen Schreiben an das Schiedsgericht heißt es weiter, Schmidt habe “niemals mit einer Veröffentlichung der von ihm angekündigten Aufdeckungen gedroht” und stets darauf hingewiesen, dass die Vorgänge parteiintern zu klären seien. Im Dezember hatte Schmidt in einer E-Mail, die der ZEIT vorliegt, angekündigt, Belege für seine Vorwürfe gegenüber der Partei offenzulegen. Dabei ging es demnach um angebliche Dienstreisen nach Berlin, deren Ziel die dortige Spielbank gewesen sein soll. Auch in einem Brief an die Landesführung, der der ZEIT vorliegt, wiederholte er diese Ankündigungen. Beweise dafür liegen bislang nicht vor.
Vorwürfe gegen Parteikollegen
In den vergangenen Wochen wurden durch Medienberichte Fälle bekannt, in denen Familienangehörige von AfD-Politikern bei anderen Abgeordneten der Partei beschäftigt wurden, teils mehrere Mitglieder einer Familie. Schmidt äußerte sich in einem Interview des rechtspopulistischen Portals Nius und sprach von einer “Beutegemeinschaft”. Es würden Mandate hin- und hergeschoben, Anstellungen untereinander ausgemacht und Gelder abgefasst, sagte er.
In dem Brief an die Landesführung erhob Schmidt insbesondere Vorwürfe gegenüber dem Parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, Tobias Rausch. Dieser hatte als Bevollmächtigter der Partei das Parteiausschlussverfahren gegen Schmidt beantragt. Schmidt warf ihm vor, dafür gesorgt zu haben, dass drei seiner Geschwister als Mitarbeiter bei einer Bundestagsabgeordneten aus Sachsen-Anhalt beschäftigt werden. Rausch räumte das auf Nachfrage der ZEIT ein. Auch einer seiner Schwäger ist demnach bei einer AfD-Bundestagsabgeordneten angestellt. Zudem bestätigte er, einen Bruder und einen Schwager in seinem Unternehmen beschäftigt zu haben.
Durch seinen Sprecher ließ Schmidt mitteilen, interne Missstände sollten “gemeinsam und transparent aufgeklärt werden, nicht durch Eskalation”. Bislang habe niemand das direkte Gespräch mit ihm gesucht.





















