Veterinäramt Freising: Warnung vor Ausbreitung der Geflügelpest – Freising | ABC-Z
Das Freisinger Veterinäramt bittet alle Geflügelhalter, sich auf eine Stallpflicht vorzubereiten und schon jetzt den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln nachhaltig zu unterbinden. Das gelte auch für Hobbyhalter, so die Warnung. Der Grund: Seit Anfang Oktober tritt in Deutschland wieder vermehrt die Geflügelpest auf.
In Bayern sei die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI), auch Vogelgrippe genannt, im November bei 16 verendeten Wildvögeln nachgewiesen worden, teilt das Veterinäramt mit. Außerdem seien drei kleinere Geflügelhaltungen in Bayern betroffen gewesen – in den Landkreisen Altötting, Roth und Coburg. Die aktuellen Fälle zeigten klar, dass das Virus in Bayern großflächig bei Wildvögeln vorhanden sei, wodurch auch das Risiko der Einschleppung in Vogel- und Geflügelhaltungen steige.
Weil das Risiko aktuell als erhöht einzustufen sei, sei eine strikte Einhaltung betriebshygienischer Maßnahmen notwendig, wie das Landratsamt weiter informiert. Nur durch konsequenten Kleider- und Schuhwechsel, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Sicherung gegen unbefugtes Betreten der Haltungen sowie Unterbindung des Kontaktes zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln könne die Einschleppung des Erregers und die daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen (unter anderem Tötung des Bestandes, Stallpflicht) verhindert werden.
Auch Kleinstbestände müssen gemeldet werden
Vorsorglich fordert das Veterinäramt nochmals alle Geflügelhalter auf, ihre Tierhaltungen – auch Kleinstbestände – beim Landwirtschafts- und Veterinäramt sowie bei der Bayerischen Tierseuchenkasse anzumelden. Wer das bislang versäumt habe, müsse die Anmeldung umgehend nachholen – telefonisch (08161/600-33600) oder per E-Mail an veterinaeramt@kreis-fs.de. Das Veterinäramt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn die Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln nicht angezeigt wird. Dies kann mit einem Bußgeld geahndet werden.