Wohnen

Verstöße gegen Waffenrecht in Wiesbadener Wohnungen | ABC-Z

Wer Schusswaffen legal besitzt, muss sie sicher aufbewahren. Das vor sieben Jahren in dieser Hinsicht abermals verschärfte und präzisierte Waffengesetz gibt dazu klare Regeln vor. Jäger, Sportschützen und Waffensammler sowie gefährdete Personen mit Waffenschein müssen den Ordnungsbehörden Nachweise vorlegen, wie ihre Waffen und die zugehörige Munition verwahrt werden. Und nicht nur das: Der Gesetzgeber hat das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung so weit eingeschränkt, dass den Mitarbeitern der Waffenbehörden bei unangemeldeten Kontrollen der Zutritt gewährt werden muss.

Ein Recht, das auch genutzt wird. Die Waffenbehörde des Wiesbadener Ordnungsamts berichtet von mehreren unangekündigten „Aufbewahrungskontrollen“ bei Waffenbesitzern. Dabei seien 18 Schusswaffen, davon sechs Gewehre und zwölf Pistolen oder Revolver, wegen Verstößen gegen das Waffengesetz sichergestellt worden.

„Leider halten manche Waffenbesitzer die Aufbewahrungsvorschriften nicht ein“, sagt Ordnungsamtsleiter Stefan Krebs. Zwar halte sich der Großteil der Waffenbesitzer an die strengen Vorgaben des Waffengesetzes. In einigen Fällen seien aber Waffen und Munition nicht getrennt aufbewahrt worden, wie es das Gesetz verlange. Zudem seien Waffen in nicht zugelassenen Waffenschränken aufbewahrt worden oder „lagen für jedermann zugänglich herum“.

Gefahr für die öffentliche Sicherheit

Waffenschränke sind je nach Sicherheitsgrad zertifiziert. Welche Schränke für welche Zahl von Waffen zulässig sind, regelt das Gesetz. Es gibt einen Bestandsschutz für ältere Waffenschrankmodelle mit und ohne Innenfächer, für die es ebenfalls Regeln zu Aufbewahrung gibt. In den jetzt festgestellten Verstößen sieht Krebs eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und einen Beleg für die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen der Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition.

Nach den Zahlen des Nationalen Waffenregister sind in Wiesbaden rund 11.500 Schusswaffen verzeichnet, die knapp 3000 Berechtigten gehören. Laut dem Waffenbericht 2023 des Ordnungsamts nimmt die Zahl der Waffenverbote konstant zu. Das sei Ergebnis der Kooperation mit Polizei und Verfassungsschutz. Im Jahr 2020 waren in Wiesbaden mehr als 40 Waffenverbote gegen als unzuverlässig und gefährlich eingestufte Personen ausgesprochen worden, im Jahr 2022 waren es fast 90.

Sichergestellte Waffen werden zunächst in einer kommunalen Waffenkammer gelagert, ehe sie vernichtet werden. Das gilt beispielsweise auch für geerbte Waffen und solche von Jägern oder Sportschützen, die ihr Hobby aufgeben und die Waffen nicht an Berechtigte weiterverkaufen. In der Regel kommen jährlich mehr als 500 Waffen zusammen, die Wiesbaden in regelmäßigen Abständen beim Hessischen Polizeipräsidium für Technik in Wiesbaden vernichten lässt. Allerdings nur jene, die nicht mehr Teil eines noch laufenden Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren sind. Sonst muss bis zur fachgerechten Zerstörung ein rechtskräftiges Urteil abgewartet werden.

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