Kultur

Veröffentlichung und Beleidigung: Peter Pilz in einem von drei Punkten verurteilt – Gerichtsreportagen | ABC-Z

Wien – Mit der Verurteilung zu einer teilbedingten Geldstrafe in einem von drei Anklagepunkten ist am Montagvormittag nicht rechtskräftig das Strafverfahren gegen Ex-Politiker und Herausgeber Peter Pilz zu Ende gegangen. Dem 70-Jährigen waren von der Staatsanwaltschaft verbotene Veröffentlichung, üble Nachrede und Beleidigung einer Behörde im Rahmen seiner Tätigkeit als Nationalratsabgeordneter vorgeworfen worden. Zum Teil liegen die Delikte bereits 24 Jahre zurück, Pilz wurde dafür in seiner Zeit als Abgeordneter aber vom Nationalrat nicht ausgeliefert.

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