AfD: Bundestag hebt Immunität von AfD-Politiker Maximilian Krah auf | ABC-Z

Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Bundestag beschlossen, die Immunität von Maximilian Krah aufzuheben. Damit folgte er einer Empfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Die gegen Krah vorliegenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbeschlüsse dürfen nun von der Polizei durchgeführt werden.
Die Polizei habe bereits damit begonnen, sein Büro im Bundestag zu durchsuchen, sagte Krah der ZEIT. Er selbst sei nicht vor Ort, aber ein Mitarbeiter mit juristischer Expertise. AfD-Abgeordneter Enrico Komning bestätigte auf Nachfrage, dass er “als Zeuge für die Fraktion” vor Ort sei. Zudem wurden laut Nachrichtenagentur dpa Wohn- und Geschäftsräume in Dresden und mit Unterstützung von Eurojust und der belgischen Justiz auch in Brüssel durchsucht.
Die Aufhebung der Immunität hänge mit den laufenden Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden zusammen, sagte Krah. “Das ist ein Versuch politischer Einschüchterung. Ich sehe den Ermittlungen gelassen entgegen.”
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) hatte für die kurzfristige Abstimmung über Krahs Immunität eine Debatte über ein
Pflegegesetz unterbrochen. Klöckner nannte den Namen von Krah nicht, er geht
aber aus dem Dokument des Bundestags zum Vorgang hervor.
Vorwurf der Bestechlichkeit und Geldwäsche
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte
im Mai ein Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im
Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen gegen den AfD-Politiker eröffnet. Die Tatvorwürfe beziehen sich den Angaben
zufolge auf seine frühere Mandatstätigkeit als Europaabgeordneter. Die Staatsanwaltschaft will nun ermitteln, ob “genügender Anlass zur Erhebung einer
Anklage besteht oder das Verfahren einzustellen ist”.
Gegen einen ehemaligen Mitarbeiter von Krah läuft bereits ein Prozess wegen Spionageverdachts. Bei diesem Verfahren machte Krah Gebrauch von seinem Zeugnisverweigerungsrecht, als es um die Frage nach möglichen
Zahlungen des Ex-Mitarbeiters ging.
Angeklagt ist auch eine mutmaßliche Komplizin des ehemaligen Mitarbeiters von Krah. Sie
arbeitete für ein Logistikunternehmen, das unter anderem am Flughafen
Leipzig/Halle tätig ist, und räumte ein, Informationen an den
Beschuldigten weitergegeben zu haben. Zugleich betonte sie, von dessen
möglicher Agententätigkeit nichts gewusst zu haben.
Mitarbeiter von Krah drohen bis zu zehn Jahre Haft
Die Bundesanwaltschaft
schätzt den Fall als “besonders gravierend” ein. Im Falle einer
Verurteilung drohen dem ehemaligen Mitarbeiter von Krah bis zu zehn
Jahre Haft. In dem Prozess sind bis Ende September sieben weitere
Verhandlungstermine angesetzt.
Krah war von 2019 bis 2025 Mitglied des Europäischen Parlaments und Mitglied im Ausschuss für internationalen Handel, aber auch in den Unterausschüssen für Menschenrechte sowie Sicherheit und Verteidigung. Zudem war er Teil der Delegation für Beziehungen zu den USA. Bei der Bundestagswahl im Februar gewann er das Direktmandat im Wahlkreis Chemnitzer Umland – Erzgebirgskreis II und ist nun Bundestagsabgeordneter.