Verkehrssicherheit in Starnberg: Untersuchung am Tutzinger-Hof-Platz – Starnberg | ABC-Z

Nach dem Unfalltod eines acht Jahre alten Buben am Faschingsdienstag in Starnberg hat sich zu Beginn dieser Woche eine Unfallkommission gemeinsam mit Landrat Stefan Frey und Bürgermeister Patrick Janik in einer Videokonferenz über das weitere Vorgehen zur Verkehrssituation am Tutzinger-Hof-Platz ausgetauscht: Die Kommission wird die verkehrliche Situation der Kreuzung komplett auf den Prüfstand stellen, teilte das Staatliche Bauamt Weilheim am Dienstag mit.
Zunächst sollen alle Ampelschaltungen und Markierungen an der fünfarmigen Kreuzung im Hinblick auf Verkehrssicherheit unter die Lupe genommen werden. Insbesondere werden dabei die Verkehrsbeziehungen zwischen Straßen und Fußgängerüberwegen an der Kreuzung bewertet. Hierfür wird ein externes Fachbüro mit einem Ampelplaner beauftragt.
In einem weiteren Schritt will die Kommission mit der Zentralstelle für Verkehrssicherheit bei der Landesbaudirektion Kontakt aufnehmen, um die Situation zu bewerten. Neben dem Kreuzungsbereich sollen auch die zulaufenden Straßen – insbesondere die B2 – vertieft betrachtet werden. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob die Zahl der Verkehrsäste reduziert werden kann und welche Auswirkungen dies für die Verkehrssicherheit, aber auch für die Innenstadt hätte.
Die Stadt Starnberg soll über den Stadtrat dazu jeweils Vorschläge einreichen, die mitgeprüft werden. Das Gremium wird sich am Montag, 9. März, in seiner Sitzung zum Thema aussprechen, das BMS hat dazu einen Antrag eingereicht. Ebenso werden alle übrigen bislang bekannten Vorschläge in die Bewertung einbezogen. Einigkeit besteht darüber, dass es bei der Betrachtung der Verkehrssituation am Tutzinger-Hof-Platz keine „Denkverbote“ geben wird und alle Möglichkeiten untersucht werden. Sobald die Gutachter feststehen, soll Näheres zum zeitlichen Vorgehen bekanntgegeben werden. Der Unfallkommission unter Leitung des Staatlichen Bauamts gehören auch die Polizeiinspektion Starnberg sowie die Untere Verkehrsbehörde im Landratsamt an.





















