Politik

Verkehrsministerium: Nächste Kehrtwende in Wasserstoff-Affäre – Politik | ABC-Z

Ziemlich genau ein Jahr ist es her, da entließ Bundesverkehrsminister Volker Wissing öffentlichkeitswirksam einen seiner Abteilungsleiter in den einstweiligen Ruhestand. Das „Vertrauensverhältnis“ zu ihm sei nicht mehr gegeben, lautete die damalige Begründung. Hintergrund der Entlassung: Der Abteilungsleiter soll sich in eine millionenschwere Förderanfrage eines befreundeten Lobbyisten eingemischt haben. Im September startete das Bundesverkehrsministerium (BMDV) schließlich ein Disziplinarverfahren gegen den Mann und einen weiteren Mitarbeiter. Das ist nun abgeschlossen – mit dem Ergebnis, dass sich die Anhaltspunkte für eine mögliche Dienstpflichtverletzung „in keiner Weise bestätigt“ haben. Das teilte das Ministerium auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung mit. Zuvor hatte das Handelsblatt berichtet.

Es ist die nächste Kehrtwende in einer Ministeriumsaffäre, die schon so einige Wendungen erlebt hat. Zunächst hatte im Sommer 2023 das Handelsblatt über vermeintliche Ungereimtheiten bei der Vergabe einer Wasserstoff-Förderung berichtet. Demnach sollte sich der Abteilungsleiter für die Bewilligung eines Förderantrags des Deutschen Wasserstoff- und Brennstoffzellenverbands eingesetzt haben, obwohl er mit dessen Chef befreundet ist und Urlaube mit ihm verbracht hatte. Der Abteilungsleiter bestritt damals jegliches Fehlverhalten. Eine interne Revision kam zu dem Ergebnis, dass es keine unzulässige Einflussnahme gegeben habe.

Die Innenrevision war auf  „konkrete Anhaltspunkte“ gestoßen

Anfang 2024 berichtete dann die Zeitschrift Spiegel auf Grundlage interner Dokumente erneut über den Fall. Wissing entließ daraufhin den Abteilungsleiter, versetzte einen Referatsleiter, änderte den Genehmigungsprozess zur Förderung von Wasserstoff-Projekten und startete erneut eine interne Revision. Die fand bei der Sichtung „unendlich vieler Mails“ schließlich „konkrete Anhaltspunkte“, dass jene beiden Leitungspersonen Dienstpflichten verletzt hätten – einerseits die Pflicht zur unparteiischen Amtsführung, andererseits die Treuepflicht sowie die Auskunfts- und Wahrheitspflichten.

In den vergangenen Monaten hat dem Ministerium zufolge nun ein pensionierter Richter, der zuvor als Vorsitzender Richter an einem Verwaltungsgericht tätig war, die Ergebnisse der internen Revision untersucht. „Der Ermittlungsführer bewertet die getroffenen Feststellungen der Innenrevision als disziplinarrechtlich nicht relevant“, teilt eine Ministeriumssprecherin mit. Das betreffe sowohl die Vorwürfe gegen den Abteilungsleiter, als auch gegen den zweiten Ministeriumsmitarbeiter. Beide Disziplinarverfahren wurden demnach am 12. Februar eingestellt.

„Ich freue mich, dass das, was ich immer gesagt habe, herausgekommen ist“, sagte der entlassene Abteilungsleiter dem Handelsblatt. Er behalte sich demnach rechtliche Schritte gegen das Ministerium vor. Unklar ist nun jedoch erst recht, was es mit den „Hinweisen darauf, dass Einflussnahmen erfolgt sind“, auf sich hat, von denen der Staatssekretär Stefan Schnorr bereits im Februar vergangenen Jahres gesprochen hatte. Und das wird wohl auch erst einmal so bleiben: Der Abschlussbericht der Innenrevision ist als Verschlusssache eingestuft worden und wird somit nicht veröffentlicht.

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