Verfassungsschutz setzt AfD-Einstufung als rechtsextremistisch vorerst aus | ABC-Z

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Im Rechtsstreit um die Einstufung der AfD als rechtsextremistisch hat der Verfassungsschutz eine “Stillhaltezusage” abgegeben. Bis zu einem Gerichtsurteil wird der Nachrichtendienst die Aussage nicht öffentlich wiederholen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bezeichnet die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung über ein Eilverfahren nicht mehr öffentlich als “gesichert rechtsextremistische Bestrebung”. Der Nachrichtendienst gab im Rechtsstreit mit der AfD eine sogenannte Stillhaltezusage ab.
Das bedeutet, dass das BfV die AfD bis zu einem Urteil nicht offiziell als extremistisch führen wird. Auch die Pressemitteilung, in der das BfV die Hochstufung vom Verdachtsfall verkündet hatte, wurde von der Homepage gelöscht.
Keine inhaltliche Aussage
Eine solche Stillhaltezusage bedeutet aber nicht, dass das BfV seine Meinung nun geändert hat. Es ist also kein Eingeständnis, etwas falsch gemacht zu haben. Weil die Folgen einer solchen Einstufung für eine Partei aber gravierend sind, nimmt das BfV diese nun erstmal zurück, bis das Gericht zu einer Entscheidung im Eilverfahren gekommen ist.
Bis die Frage juristisch endgültig durch die Instanzen gegangen ist, könnten mehrere Jahre vergehen.
Die AfD begrüßte die Entscheidung: “Das ist ein erster wichtiger Schritt hin zu unserer eigentlichen Entlastung und damit dem Vorwurf des Rechtsextremismus zu begegnen”, erklärten die AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Alice Weidel. “Wir wehren uns mit allen juristischen Mitteln gegen die Hochstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.”
Klage auch bei früherer Einstufung
Es ist nicht das erste Mal, dass der Verfassungsschutz eine solche Zusage macht. Er hatte dies etwa auch im Januar 2021 getan, nachdem die AfD gegen ihre damalige Einstufung als Verdachtsfall geklagt hatte. Die damalige Klage blieb für die Partei dann allerdings in zwei Instanzen erfolglos. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist noch nicht rechtskräftig.
Die nun vom BfV gegebene Stillhaltezusage bezieht sich nicht nur auf öffentliche Äußerungen, sondern bedeutet auch, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einem Urteil nicht als “gesichert extremistische Bestrebung” beobachten kann. Die Beobachtung als Verdachtsfall – hier liegt die Hürde für den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln höher – darf jedoch fortgesetzt werden.
Eine die “Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung”
Am vergangenen Freitag hatte die Behörde nach einer jahrelangen Prüfung die Neubewertung der AfD vorgelegt. Grund für die Einstufung sei eine “die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei”, hieß es. Bis dahin war die AfD nur als Verdachtsfall geführt worden.
Die AfD setzt sich juristisch zur Wehr. Sie will dem Verfassungsschutz die Einstufung verbieten lassen. Zuständig ist das Gericht in Köln, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz dort seinen Sitz hat. Es urteilte bereits 2022 zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall – und erklärte diese für rechtens.
Aktenzeichen: 13 L 1109/25
Mit Informationen von Kolja Schwartz, ARD-Rechtsredaktion