Geopolitik

Verfassungsschutz: AfD Brandenburg klagt gegen Einstufung als rechtsextremistisch | ABC-Z

Die AfD in Brandenburg geht gerichtlich gegen
die Einstufung der Landespartei als “gesichert rechtsextremistische
Bestrebung” vor. Die Klage und ein Eilantrag würden am Dienstag beim
Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht, teilte der Landesverband mit.
Damit will die AfD erreichen, dass die Einstufung als rechtsextremistisch für rechtswidrig
erklärt und zurückgenommen wird.

Die AfD richtete zunächst eine Abmahnung an
das Innenministerium und setzte eine Frist bis zu diesem Montag. Die Klage ist nun
der nächste Schritt der Partei.

Streit um Einstufung der AfD

Der Landesverfassungsschutz hatte im April den
AfD-Landesverband vom Verdachtsfall zur “gesichert rechtsextremistischen
Bestrebung” hochgestuft. Das wurde am 7. Mai bekannt. Brandenburgs Innenministerin
Katrin Lange (SPD) entließ daraufhin den brandenburgischen Verfassungsschutzchef Jörg
Müller. Sie warf ihm einen Vertrauensbruch und das Vorenthalten von Informationen vor. Recherchen der ZEIT
legen nahe, dass Lange und Müller sich zuvor inhaltlich über die Frage
der Einstufung der AfD Brandenburg so sehr zerstritten hatten, dass ein
Austausch darüber nicht mehr möglich war.

Die Recherche weckt zudem
erhebliche Zweifel an der Darstellung Langes. Sie trat nach anhaltender Kritik am Freitag zurück. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) stellte René Wilke als neuen Innenminister vor.

Auch andere Landesverbände der AfD rechtsextremistisch

Die Landesämter für Verfassungsschutz in Thüringen, Sachsen und
Sachsen-Anhalt hatten die jeweiligen AfD-Landesverbände in den drei
Bundesländern zuvor ebenfalls als gesichert rechtsextremistische
Bestrebung eingestuft. Auch auf Bundesebene hat der Verfassungsschutz die AfD vom Verdachtsfall zu einer “gesichert rechtsextremistischen
Bestrebung” hochgestuft. Grund für die Einstufung sei eine “die
Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei”,
hieß es.

Die AfD klagte gegen diese Entscheidung. Die Partei will dem
Verfassungsschutz die Einstufung verbieten lassen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat der AfD
im Rahmen ihrer Klage eine sogenannte Stillhaltezusage gegeben. Nach
dieser verzichtet der Verfassungsschutz vorläufig darauf, die AfD öffentlich als “gesichert rechtsextremistische Bestrebung” zu beschreiben. 

Dies gilt zumindest so lange, bis das Verwaltungsgericht Köln über den
AfD-Eilantrag entschieden hat. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Wann über den Eilantrag entschieden wird, wurde bislang nicht bekannt gegeben.

Die Stillhaltezusage bedeutet nicht, dass der
Verfassungsschutz seine interne Einschätzung
über die AfD
revidiert hat. Schon 2021 musste das Bundesamt für Verfassungsschutz in
einem ähnlichen Streitfall auf eine Formulierung verzichten. Damals
hatte die AfD gegen ihre Einstufung als
rechtsextremistischer Verdachtsfall geklagt. 

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