Verfassungsgerichtsurteil: Nancy Faeser kündigt rasche Änderung von Bundeskriminalamt-Gesetz an | ABC-Z
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum umstrittenen BKA-Gesetz hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) rasche Nachbesserungen angekündigt. Zugleich hob Faeser die Notwendigkeit erweiterter Befugnisse des Bundeskriminalamts hervor. “Das Bundeskriminalamt braucht schlagkräftige Instrumente im Kampf gegen Terrorismus und schwere und organisierte Kriminalität. Dafür werden wir weiter sorgen”, sagte sie der Rheinischen Post. Das Bundesverfassungsgericht habe erstmals Vorgaben gemacht, wie notwendige Befugnisse des BKA zur Datenerhebung und Datenverarbeitung in diesem Bereich rechtssicher auszugestalten seien. Diese werde man zügig umsetzen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag Teile des 2017 reformierten BKA-Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Dem Urteil zufolge muss das Gesetz bis spätestens 31. Juli 2025 nachgebessert werden. Bis dahin gelten die derzeitigen Regelungen vorerst weiter. Das Urteil hat zur Folge, dass die Befugnisse des BKA beim Sammeln und Speichern von Daten eingeschränkt werden müssen. So knüpft das höchste deutsche Gericht unter anderem eine heimliche Überwachung der Kontaktpersonen von Verdächtigen an strenge Bedingungen und verlangt genaue Regelungen beim Speichern von Daten.
Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
Gegen das BKA-Gesetz war die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vor das Verfassungsgericht gezogen. Sie argumentiert, das Gesetz verletze das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dem schloss sich das Verfassungsgericht in Teilen an. Bei der Speicherung von Daten im polizeilichen Informationsbund fehle es “an einer angemessenen Speicherschwelle und ausreichenden Vorgaben zur Speicherdauer”, urteilten die Richterinnen und Richter. Die aktuellen Regelungen griffen “in das Grundrecht der Beschwerdeführenden auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts” ein.
Faeser hatte das BKA-Gesetz in der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe als verfassungskonform verteidigt. Im Rahmen der Polizeiarbeit müssten Daten verknüpft werden können, sagte sie. Das Gesetz sehe zahlreiche Prüfmechanismen vor, damit Daten nicht anlasslos gespeichert würden, und sei robust gegen Missbrauch. Das BKA ist dem Innenministerium unterstellt.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum umstrittenen BKA-Gesetz hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) rasche Nachbesserungen angekündigt. Zugleich hob Faeser die Notwendigkeit erweiterter Befugnisse des Bundeskriminalamts hervor. “Das Bundeskriminalamt braucht schlagkräftige Instrumente im Kampf gegen Terrorismus und schwere und organisierte Kriminalität. Dafür werden wir weiter sorgen”, sagte sie der Rheinischen Post. Das Bundesverfassungsgericht habe erstmals Vorgaben gemacht, wie notwendige Befugnisse des BKA zur Datenerhebung und Datenverarbeitung in diesem Bereich rechtssicher auszugestalten seien. Diese werde man zügig umsetzen.