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“Verdreht die Rechtslage”: Arbeitgeberverband attackiert Heil wegen Mindestlohnforderung | ABC-Z


“Verdreht die Rechtslage”

Arbeitgeberverband attackiert Heil wegen Mindestlohnforderung

In Kürze muss Deutschland die EU-Mindestlohnrichtlinie umsetzen. Für Arbeitsminister Heil ist klar, dass die Lohnuntergrenze damit auf 14 bis 15 Euro pro Stunde steigen muss. Arbeitgebervertreter Kampeter ist über diese Forderung erbost und stellt die Zusammenarbeit in der zuständigen Kommission zur Disposition.

Die Arbeitgeber werfen Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in der Diskussion über den gesetzlichen Mindestlohn ein bewusstes Verdrehen der Rechtslage vor. Auslöser ist ein Brief, mit dem Heil die Mindestlohnkommission aufgefordert hatte, die deutsche Lohnuntergrenze aufgrund von Vorgaben der EU-Mindestlohnrichtlinie zügig auf 60 Prozent des mittleren Lohnniveaus zu erhöhen. Dies liefe auf eine Erhöhung in Richtung von 15 Euro je Stunde hinaus. “Unser nationaler Referenzwert ist, völlig rechtmäßig, die Tariflohnentwicklung”, sagte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung”.

“Wenn Bundesarbeitsminister Heil das bewusst unterschlägt, verdreht er die Rechtslage und beschädigt die Mindestlohnkommission”, kritisierte Kampeter und verwies auf den Wortlaut der EU-Richtlinie. Demnach legen die Mitgliedstaaten “bei ihrer Bewertung der Angemessenheit der gesetzlichen Mindestlöhne Referenzwerte zugrunde”. Dazu könnten sie Referenzwerte wie dieses 60-Prozent-Kriterium verwenden “und/oder Referenzwerte, die auf nationaler Ebene verwendet werden”. Kampeter ist auch Mitglied der Mindestlohnkommission, der Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter angehören.

Als Konsequenz aus dem neuen Konflikt stellen die Arbeitgeber nun auch ihre weitere Mitarbeit in der Kommission offen zur Disposition: Die Frage nach einem Ausstieg der Arbeitgeber sei gerechtfertigt, sagte Kampeter. “Deswegen werden wir sie in naher Zukunft in unseren Gremien diskutieren.”

Heil erwartet als zwingende Konsequenz aus dem EU-Gesetz, dass für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland der Mindestlohn in den kommenden zwei Jahren auf bis zu 15 Euro steigt. Die gesetzliche Lohnuntergrenze liegt heute bei 12,41 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn auf 12,82 Euro – gemäß bereits gefällter Beschlüsse. “Und dann wird im Jahre 2026 der Mindestlohn zwischen 14 und 15 Euro liegen”, hatte Heil kürzlich gesagt.

In einem Brief an die Mindestlohnkommission hatte Heil angekündigt, er halte die neuen EU-Vorgaben für erreicht, wenn das Gremium die Vorgabe von einem Mindestlohn von 60 Prozent des mittleren Lohns berücksichtige. Bis 15. November sei die EU-Mindestlohn-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

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