Wirtschaft

Verbraucherschutz: Bundesregierung will verpflichtenden Widerrufsbutton bei Online-Käufen | ABC-Z

Die Bundesregierung will es leichter machen, einen Online-Kauf zu widerrufen. Das geht aus einem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf hervor, mit dem EU-Vorgaben umgesetzt werden. Die Regelung soll für Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen gelten.

Künftig sollen Anbieter demnach auf ihrer Internetseite einen Widerrufsbutton platzieren, der einfach zu finden ist. Die Widerrufsfunktion müsse mit “Vertrag widerrufen” oder einer anderen gleichbedeutenden, eindeutigen Formulierung beschriftet sein, heißt es dazu im Gesetzentwurf. Geplant ist außerdem, dass die Funktion innerhalb der Widerrufsfrist ständig verfügbar sein muss. 

“Wenn das Bestellen im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein”, sagte Bundesverbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD). Das verbessere “den Schutz vor ungewollten Verträgen – und spart Zeit und Nerven”. Der Entwurf muss noch durch den Bundestag und Bundesrat angenommen werden.

Besserer Schutz vor manipulativen Designs

Mit dem Gesetz soll eine mittlerweile geänderte EU-Richtlinie im deutschen Recht umgesetzt werden. Das muss bis zum 19. Dezember geschehen. Verbrauchern steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht gesetzlich zu.

Laut Gesetzentwurf soll es zudem Einschränkungen beim sogenannten ewigen Widerrufsrecht für Finanzdienstleistungen geben. Grundsätzlich müssen Unternehmen Verbraucher beim Abschluss eines Vertrags darüber informieren, dass sie ein Recht auf Widerruf haben. Bisher können Verbraucher in einigen Fällen Verträge ohne Befristung, also auch noch Jahre später, widerrufen – selbst, wenn der Kunde bei Abschluss über das Widerrufsrecht informiert wurde.

Zudem ist ein besserer Schutz vor manipulativen Designs bei Verträgen
für Finanzdienstleistungen vorgesehen. Nach einer ebenfalls vom
Kabinett beschlossenen Gesetzesänderung soll es künftig unzulässig sein,
eine bestimmte Auswahlmöglichkeit optisch gegenüber anderen
hervorzuheben. Das soll laut dem Ministerium insbesondere für Buttons
gelten, die eine Zustimmung einfordern.

Back to top button