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Verbraucher aufgepasst: Das ändert sich im März | ABC-Z

Verbraucher aufgepasstDas ändert sich im März

27.02.2026, 06:08 Uhr

Von Axel Witte

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Verbraucher müssen auch im März einiges beachten. (Foto: imago/CHROMORANGE)

Die Zeitumstellung steht an, die Krankenkasse wird für viele Rentner teurer, im Garten darf nur noch mit Zurückhaltung zugelangt werden, die Schufa möchte transparenter werden und es gibt neue Kennzeichen für Kleinkrafträder. Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.

“Blackbox” Schufa-Score ab Mitte März einsehbar

Vom 17. März an können Verbraucher den neuen, vereinfachten Schufa-Score kostenfrei einsehen, der ein wichtiger Baustein für die Vergabe von Krediten ist. Laut der Auskunftei können so auch Laien dann ohne großen Aufwand nachrechnen, wie die Angaben zu ihrer Kreditwürdigkeit zustande kommen.

Wer den neuen Schufa-Score einsehen will, muss sich zuvor einmalig für den sogenannten Schufa-Account registrieren.

Ein Bundesland startet noch in die Winterferien

Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben gar keine Winterferien, in den meisten Bundesländern sind sie schon lange vorbei. In Hamburg stehen sie hingegen noch aus. Hier starten diese erst am 2. des neuen Monats und enden am 13. März.

Feiertage im März

Normalerweise dürfen sich die Berliner freuen und seit 2023 auch die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern: Hier wird der Internationale Frauentag am 8. März gefeiert. Das ist in diesem Jahr leider ein Sonntag.

Ausweiskontrollen in Regionalbahnen optional

Wegen eines tödlichen Angriffs eines Schwarzfahrers auf einen Zugbegleiter Anfang Februar in Rheinland-Pfalz, liegt es ab dem neuen Monat im Ermessen der Ticketkontrolleure in Regionalzügen der Deutschen Bahn, bei Reisenden mit einem Deutschlandticket, Zeitkarten oder Ähnlichem auch nach dem Personalausweis zu fragen. Laut Bahn und Polizei führen Identitätskontrollen häufig zu Konfliktsituationen, die derart vermieden werden können.

Mindestlohn in der Zeitarbeit steigt

Zum neuen Monat steigt der Mindestlohn für Angestellte in der Zeitarbeit. Dieser erhöht sich von bisher 14 auf 14,53 Euro. An den neuen Mindestlohn müssen sich auch ausländische Unternehmen halten, wenn ihre Mitarbeiter aus Deutschland stammen. Festgelegt ist die Erhöhung in der “Sechsten Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung“.

Eingeschränkte Gartenarbeit

Zwischen dem 1. März und dem 30. September gilt das Schnittverbot im Garten. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist damit das Heckenschneiden und Bäumefällen verboten. So möchte der Gesetzgeber Tiere und Pflanzen schützen. Erlaubt sind dann nur noch “schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen”.

Krankenkasse wird für viele Rentner teurer

Zum Jahresbeginn ist bei vielen Krankenkassen der Zusatzbeitrag gestiegen. Bei Rentnern wirkt sich das verzögert aus, bei ihnen steigt erst mit dem Monat März der Zusatzbeitrag. Das heißt, erst ab dann verringert sich die monatliche Rentenzahlung.

Der Zusatzbeitrag kommt zum gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz hinzu und kann von Kasse zu Kasse ganz unterschiedlich sein – ab 2026 sind es 2,9 Prozent (2025 2,5 Prozent). Aber jede Krankenkasse kann selbst über die tatsächliche Höhe entscheiden.

Neue Kennzeichen für Kleinkrafträder

Die Farbe der Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder wechselt jährlich. Somit kann leichter überprüft werden, ob der Versicherungsschutz noch aktuell ist. Ab März werden grüne von schwarzen Schildern abgelöst. Alle Mofas, Mopeds, Roller, Leichtmofas & Co. mit weniger als 50 Kubikzentimetern Hubraum und einer Spitzengeschwindigkeit von 45 Kilometer pro Stunde müssen das entsprechende Versicherungskennzeichen tragen. Gleiches gilt für schnelle E-Bikes (S-Pedelecs), die Spitzengeschwindigkeiten bis 45 km/h erreichen können.

Ohne aktuelles Kennzeichen erlischt der Versicherungsschutz und das Fahrzeug darf nicht auf die Straße. Zudem macht sich der Fahrer strafbar. Ein neues Kennzeichen ist direkt beim Abschluss einer entsprechenden Versicherung und auch beim Moped-Händler zu haben.

Resturlaub verfällt oftmals Ende März

Laut Bundesurlaubsgesetz muss der Urlaub eigentlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Die Übertragung nicht in Anspruch genommener Urlaubstage in das neue Jahr stellt eine Ausnahme dar. Wer den verbliebenen Resturlaub mit ins neue Jahr retten möchte, muss seinen Wunsch unbedingt noch im laufenden Jahr beim Arbeitgeber anmelden. Ansonsten verfällt dieser zum 31. Dezember. Ist der Urlaub derart gestundet, lautet die neue Frist meist 31. März. Arbeitnehmer, die noch immer freie Tage aus dem Vorjahr übrig haben, sollten diese bis zu diesem Datum abgefeiert haben. Denn ansonsten ist der Urlaubsanspruch futsch. Meistens zumindest.

Es sei denn, im Einzel- oder Tarifvertrag des Unternehmens ist dies anders geregelt. Zudem gilt dies nur, wenn der Urlaub ins neue Jahr übertragen wurde und der Arbeitgeber deutlich auf den drohenden Verfall hingewiesen hat. Ohne diesen Hinweis darf der Urlaub nicht einfach gestrichen werden.

Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine verlängert

Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 4. März 2027 fort. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt. Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig. Dies gilt auch für in dem Zusammenhang erteilte Arbeitserlaubnisse und Wohnsitzauflagen.

Zeitumstellung steht an

Eigentlich von der EU schon so gut wie abgeschafft, muss aber auch wieder in diesem Frühling an der Uhr gedreht werden. Genauer: In der Nacht von Samstag, den 28. März auf Sonntag, den 29. März werden um 2 Uhr morgens die Uhren um eine Stunde auf 3 Uhr vorgestellt – es wird also eine Stunde Schlafzeit eingebüßt. Dafür ist es abends wieder länger hell.

Quelle: ntv.de

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