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Verbraucher aufgepasst: Das ändert sich im Juli | ABC-Z


Verbraucher aufgepasst

Das ändert sich im Juli

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Die Renten steigen erneut deutlich, der Mindestlohn in der Altenpflege wird erhöht, die Steuererklärung wird für viele fällig und die Sommerferien starten nun überall. Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.

Betreuer und Vormünder erhalten mehr Geld

Die Vergütungssätze für Berufsbetreuer sowie Vormünder steigen. Sie werden damit an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst angepasst. Zur Entlastung der Amtsgerichte sowie der Betreuerinnen und Betreuer von unnötigem bürokratischem Aufwand wird ein neues Vergütungssystem eingeführt.

Kein Bargeld mehr bei Shell

Ab dem neuen Monat können Tankstellenkunden kein Bargeld mehr bei Shell abheben, denn die Kooperation zwischen der Tankstelle und den Banken Deutsche Bank, Commerzbank, Postbank und Hypovereinsbank läuft dann aus.

Der Mindestlohn in der Altenpflege steigt

Die Mindestlöhne in der Altenpflege steigen zum 1. Juli 2025. Eine Pflegefachkraft erhält dann mindestens 20,50 Euro pro Stunde brutto, eine Pflegehilfskraft 16,10 Euro.

Diäten für Bundestagsabgeordnete steigen

Die insgesamt 630 Bundestagsabgeordneten erhalten ab dem neuen Monat mehr Geld. Ihre Bezüge, offiziell „Diäten“ genannt, steigen zum 1. Juli um 5,4 Prozent auf dann 11.834 Euro monatlich.

Pflege: Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengefasst

Wenn Pflegende krank oder im Urlaub sind, können sie Leistungen für die sogenannte “Verhinderungspflege” beantragen. Leistungen der “Kurzzeitpflege” können beantragt werden, wenn Pflegebedürftige stationäre Betreuung auf Zeit brauchen. Beide Leistungen werden ab dem 1. Juli zu einem gemeinsamen Jahresbeitrag zusammengefasst, damit Anspruchsberechtigte flexibel wählen können. Außerdem braucht es zum Beispiel keine sechsmonatige “Vorpflegezeit” mehr, um erstmals die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können.

Bundesländer starten in die Sommerferien

Für Millionen Schüler nähert sich das Schuljahr dem Ende. Für Kinder und Jugendliche in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben die Sommerferien bereits Ende Juni begonnen. In Berlin beginnen die Sommerferien am 24. Juli. Als letztes Bundesland startet Bayern am 1. August.

Hier die Übersicht über die Sommerferien 2025

  • Baden-Württemberg: 31. Juli – 13. September
  • Bayern: 1. August – 15. September
  • Berlin: 24. Juli – 6. September
  • Brandenburg: 24. Juli – 6. September
  • Bremen: 3. Juli – 13. August
  • Hamburg: 24. Juli – 3. September
  • Hessen: 7. Juli – 15. August
  • Mecklenburg-Vorpommern: 28. Juli – 6. September
  • Niedersachsen: 3. Juli – 13. August
  • Nordrhein-Westfalen: 14. Juli – 26. August
  • Rheinland-Pfalz: 7. Juli – 15. August
  • Saarland: 7. Juli – 14. August
  • Sachsen: 28. Juni – 8. August
  • Sachsen-Anhalt: 28. Juni – 8. August
  • Schleswig-Holstein: 28. Juli – 6. September
  • Thüringen: 28. Juni – 8. August

Pflegeversicherung: Anzahl der Kinder digital nachweisen

Da je nach Kinderzahl unterschiedliche Pflegeversicherungsbeiträge erhoben werden, muss die Anzahl der Kinder angegeben und nachgewiesen werden. Hierfür wird ab dem 1. Juli ein digitales Nachweisverfahren verpflichtend eingeführt. Das ist effizienter für alle Beteiligten.

Opfer von Gewalt, Kriegsopfer und Impfgeschädigte erhalten mehr Geld

Die Höhe der Entschädigung steigt ab dem 1. Juli 2025 um 3,79 Prozent. Insgesamt profitieren 47.000 Betroffene von der neuen Verordnung. Welche Leistungen eine geschädigte Person konkret erhalten kann, lässt sich nicht pauschal angeben, vielmehr ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. So ist zum Beispiel die monatliche Entschädigungszahlung vom Grad der Schädigungsfolgen der antragstellenden Person abhängig.

Renten steigen

Die rund 21 Millionen Rentner im Land erhalten das dritte Jahr in Folge eine kräftige Rentenerhöhung. Die Altersbezüge steigen zum 1. Juli um 3,74 Prozent. Ab dem neuen Monat beträgt somit der aktuelle Rentenwert in Ost- und Westdeutschland einheitlich 40,79 Euro (zuvor 39,32 Euro). Der Rentenwert ist maßgeblich für die Berechnung der Rente. Dadurch sind dann aber auch mehr Rentner verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

SED-Opferschutz: Entschädigungen steigen, Anerkennung wird erleichtert

Die Anerkennung von Gesundheitsschäden wird erleichtert: Bestimmte Krankheiten gelten automatisch als Folge politischer Verfolgung. Die SED-Opferrente steigt ab Juli 2025 von 330 auf 400 Euro und wird ab 2026 jährlich angepasst. Die Bedürftigkeitsprüfung entfällt – Opferrente und Unterstützungsleistungen werden unabhängig vom Einkommen gezahlt.

Steuererklärung wird fällig

Steuererklärungen für 2024 müssen bis spätestens 31. Juli 2025 beim Finanzamt eingereicht werden, wenn eine Pflicht zur Abgabe besteht und diese selbst erstellt wird. Hilft hier ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Frist bis zum 30. April 2026.

Wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung einzureichen, kann noch freiwillig bis zum 31. Dezember 2025 Erklärungen rückwirkend bis ins Jahr 2021 abgeben. Was vielleicht noch erledigt werden sollte, denn die durchschnittliche Rückerstattung lag in den letzten Jahren laut dem Statistischen Bundesamt bei rund 1000 Euro.

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