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Verbraucher aufgepasst: Das ändert sich im Juli | ABC-Z


Verbraucher aufgepasst

Das ändert sich im Juli

Die Renten steigen erneut deutlich – noch mehr Geld gibt es für Bundestagsabgeordnete, das Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen entfällt und die Steuererklärung kann noch ein wenig warten. Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.

Blackbox für neu zugelassene Autos

Flugzeuge haben eine, jetzt wird die Blackbox auch für alle in der EU zugelassenen Neuwagen Pflicht: Ab dem 7. Juli 2024 muss in allen entsprechenden Autos, Lastern und Bussen ein sogenannter Event Data Recorder (EDR) verbaut sein. Das Gerät zeichnet permanent alle wichtigen Reisedaten auf und überschreibt sie wieder neu, etwa den Standort, die Geschwindigkeit und die Tageszeit. Dauerhaft gespeichert werden nur Daten, die kurz vor und nach einem Unfall aufgenommen werden, da sie Hinweise zur Unfall-Ursache liefern könnten.

Gasspeicherumlage steigt

Die Gasspeicherumlage, die einen geringen Teil des Erdgaspreises ausmacht, steigt zum 1. Juli von 1,86 Euro pro Megawattstunde auf 2,50 Euro. Bei einem Haushalt mit vier Personen mit einem Jahresverbrauch von rund 20.000 Kilowattstunden ergeben sich dadurch Mehrkosten von rund 20 Euro pro Jahr. Eingeführt wurde die Umlage, da der Bund in der Gas-Krise Füllstandsvorgaben für die Speicher machte. Daraufhin wurde diese über Sonder-Ausschreibungen gefüllt, die zusätzliche Kosten verursachten.

Festsitzende Deckel für Plastikflaschen werden Pflicht

Ab dem 3. Juli müssen Einwegverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen – etwa Saft- oder Milchkartons oder Einweg-PET-Flaschen mit einem Volumen von bis zu drei Litern, mit einem festen Verschluss (“Tethered caps”) versehen sein. Durch diese Verschlüsse soll es einfacher werden, alle Bestandteile der Flasche zu sammeln und zu recyceln. Derart soll verhindert werden, dass lose Deckel in Flüssen, Wäldern oder an Stränden landen und dort die Umwelt verschmutzen und Tiere gefährden.

Höhere Pfändungsfreigrenzen

Ab dem 1. Juli gelten neue Pfändungsfreigrenzen für das Nettoeinkommen. Diese garantieren verschuldeten Personen mit Arbeitseinkommen ein Existenzminimum. Die Bundesregierung erhöht die Beträge der sogenannten Pfändungstabelle. Demnach ist ein Betrag bis 1491,75 Euro für Alleinstehende monatlich unpfändbar. Bislang betrug die Grenze 1402,28 Euro.

Bundesflagge mit Adler darf weiterhin gehisst werden

Während der Fußball-Europameisterschaft (noch bis 14. Juli) ist es auch weiterhin Privatpersonen erlaubt, die Deutschland-Fahne mit Bundesadler zu hissen. Denn die ist ein Ausdruck der nationalen Verbundenheit. Normalerweise darf diese nur von Dienststellen des Bundes gehisst werden. Bei Zuwiderhandlung droht außerhalb der Fußball-EM ein Bußgeld bis zu 1000 Euro.

Sommerferien in allen Bundesländern

Für Millionen Schüler nähert sich das Schuljahr dem Ende. Kinder und Jugendlichen in Sachsen und Thüringen sind bereits in den Sommerferien. In Berlin beginnen die Sommerferien am 18. Juli. Als letztes Bundesland startet Bayern am 29. Juli. Bis zum 2. August sind dann alle Schüler in Deutschland in den großen Ferien.

Hier die Übersicht über die Sommerferien 2024

  • Baden-Württemberg: 25. Juli – 7. September
  • Bayern: 29. Juli – 9. September
  • Berlin: 18. Juli – 30. August
  • Brandenburg: 18. Juli – 31. August
  • Bremen: 24. Juni – 2. August
  • Hamburg: 18. Juli – 28. August
  • Hessen: 15. Juli – 23. August
  • Mecklenburg-Vorpommern: 22. Juli – 31. August
  • Niedersachsen: 24. Juni – 2. August
  • Nordrhein-Westfalen: 8. Juli – 20. August
  • Rheinland-Pfalz: 15. Juli – 23. August
  • Saarland: 15. Juli – 23. August
  • Sachsen: 20. Juni – 2. August
  • Sachsen-Anhalt: 24. Juni – 3. August
  • Schleswig-Holstein: 22. Juli – 31. August
  • Thüringen: 20. Juni – 31. Juli

Mautpflicht für kleinere Transporter

Zum 1. Juli gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht. Infolgedessen wird für Lkw mit entsprechendem Gewicht im Güterverkehr ein CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2-Emission bei der Mautgebühr fällig. Bisher lag die Grenze erst bei 7,5 Tonnen. Handwerkerfahrzeuge und auch Wohnmobile bleiben von der Regelung ausgenommen.

Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen entfällt

Der eine oder andere Mieter ist vielleicht schon darüber gestolpert, dass der Vermieter ihm einen Breitband-Kabelanschluss – auch ungenutzt – pauschal in Rechnung stellen darf.

Doch damit ist bald Schluss, denn das sogenannte Nebenkostenprivileg fällt zum 1. Juli endgültig weg. Dadurch dürfen Vermieter die Gebühren des Kabelfernsehens als Nebenkosten mit ihren Mietern nicht mehr abrechnen. Ferngesehen werden darf natürlich weiterhin.

Das entsprechende Gesetz gilt eigentlich bereits seit Ende 2021 bei Neuabschluss eines Mietvertrages. Bei bestehenden Verträgen gibt es aber noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2024. Ab dann können alle Mieter ihren TV-Empfang frei wählen. Möchte der Mieter also in Zukunft kein Kabel-TV und stattdessen über das Internet, Satellit oder Antenne ntv schauen, dann bleibt der Vermieter in Zukunft auf den Kosten für den Kabelanschluss sitzen.

Renten steigen erneut deutlich

Die rund 21 Millionen Rentner im Land erhalten das dritte Jahr in Folge eine kräftige Rentenerhöhung. Die Altersbezüge steigen zum 1. Juli um 4,57 Prozent – zum ersten Mal erhöhen sich dabei die Renten in Ost und West gleichermaßen. Ab dem neuen Monat beträgt somit der aktuelle Rentenwert in Ost- und Westdeutschland einheitlich 39,32 Euro. Der Rentenwert ist maßgeblich für die Berechnung der Rente. Dadurch sind dann aber auch mehr Rentner verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Bundestagsdiäten steigen auch

Grund zur Freude gibt es auch für die Volksvertreter im Bundestag. Für die 734 Abgeordneten steigen die Diäten im neuen Monat um satte 6 Prozent auf dann 11.227,20 Euro pro Monat. Die sogenannte monatliche Aufwandsentschädigung wird jährlich zum 1. Juli angepasst.

Steuererklärung wird doch noch nicht fällig

Wie bereits in den vergangenen Jahren muss die Steuererklärung erneut ausnahmsweise erst später beim Finanzamt abgegeben werden. Nämlich bis zum 31. August 2024. Da dies aber ein Samstag ist, muss die Erklärung dann doch erst am 2. September dem Finanzamt vorliegen.

Normalerweise müssten Steuerzahler die Steuererklärung spätestens bis zum 31. Juli 2024 abgeben. Wohl noch immer wegen der Nachwehen der Corona-Pandemie und mutmaßlich auch wegen sich stapelnder Grundsteuererklärungen beziehungsweise wegen der Widersprüche gegen die entsprechenden Bescheide verschiebt sich die Frist um einen Monat.

Eine noch längere Frist gilt, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein hilft. Dann ist der Stichtag der 31. Mai 2025. Da auch dies ein Samstag ist, muss die Erklärung erst bis zum 2. Juni 2025 im Kasten sein.

Social-Clubs dürfen Cannabis anbauen

Zum neuen Monat treten die Regelungen zum Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen, den sogenannten Social-Clubs, in Kraft. Erwachsenen ist es dann erlaubt, speziell dafür gegründeten Vereinen beizutreten und gemeinschaftlich Cannabis für den Eigenbedarf anzubauen. Das geerntete Cannabis darf allerdings nur in begrenzten Mengen an die Mitglieder abgeben und nicht verkaufen werden. Zudem sind die Social-Clubs auf maximal 500 Mitglieder begrenzt und benötigen zudem eine behördliche Genehmigung. Und auch der Konsum von Cannabis ist innerhalb des Vereinsgeländes und in einem Umkreis von 100 Metern verboten.

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