Verbraucher aufgepasst: Das ändert sich im November | ABC-Z
Verbraucher aufgepasst
Das ändert sich im November
29.10.2024, 07:40 Uhr
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird vergeben, Ausweise sollen per Post verschickt werden können und an manchen Tagen kann online verbilligt eingekauft werden. Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.
Drohneneinsatz für besseren Tierschutz
Ab dem 20. November werden Drohnen mit Wärmebildkameras zum Schutz von Rehkitzen und anderen Tieren auf Feldern dauerhaft erlaubt. Derzeit werden Drohnen in Deutschland noch nicht flächendeckend eingesetzt, unter anderem, da sie in der Anschaffung relativ teuer sind. Der Einsatz von Drohnen ermöglicht laut Bundeslandwirtschaftsministerium, zeitsparend und effektiv Grünland- und Ackerfutterflächen insbesondere nach Rehkitzen abzusuchen und vor Verletzungen oder dem sogenannten Mähtod zu bewahren.
Rezepte für Physiotherapie werden vereinfacht
Ab November ist es Ärzten möglich, eine Blankoverordnung für die Physiotherapie für Erkrankungen im Schulterbereich auszustellen und keine Angaben mehr zur Therapie machen zu müssen. Dies betrifft zum Beispiel Luxationen des Schultergelenkes, Läsionen der Rotatorenmanschette, Frakturen der gelenkbildenden Knochen oder starke Verbrennungen in der Schulterregion. In dem Fall bestimmen Physiotherapeuten Heilmittel, Menge und Frequenz der Behandlung und übernehmen auch die wirtschaftliche Verantwortung. Mit den neuen Verordnungen soll die Therapie individueller auf Patienten ausgerichtet und die Bürokratie reduziert werden.
Geschlechtsänderungen beim Standesamt möglich
Transpersonen, die ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen beim Standesamt ändern lassen wollen, müssen das drei Monate im Voraus anmelden. Der frühestmögliche Termin für die Anmeldung war der 1. August. Am 1. November tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft.
Personalausweis und Reisepass per Post
Ab November machen es geänderte Regelungen im Passgesetz möglich, dass neu beantragte Personalausweise oder Reisepässe gegen eine Gebühr auch per Post zugestellt werden können. Eine flächendeckende Verfügbarkeit soll allerdings erst bis Mai 2025 erreicht werden, erklärt das Bundesinnenministerium. Die Ausweispapiere können nach wie vor auch vor Ort im Bürgeramt abgeholt werden.
Feiertage im November
Nicht überall, aber zumindest in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland dürfen sich die Bürger über Allerheiligen am 1. November freuen. Das ist diesmal allerdings ein Sonntag. In Sachsen ist hingegen der Buß- und Bettag am 19. ein gesetzlicher Feiertag, das ist wie immer ein Mittwoch.
Kfz-Versicherung bis zum 30. November wechseln
Normalerweise laufen die Kfz-Versicherungen über ein Jahr. Anders als bei anderen Versicherern gibt es bei der Autoversicherung die Möglichkeit, mit nur einem Monat Frist zum 30. November zu kündigen, also nicht mit drei Monaten wie sonst üblich. Wer jetzt seine Kfz-Versicherung kündigt, kann zum 1. Januar des Folgejahres in eine günstigere Versicherung wechseln. Die Versicherungen locken Neukunden mit zum Teil deutlich günstigeren Policen, ohne dabei Abstriche beim Versicherungsschutz machen zu müssen.
Verbilligt online einkaufen am Singles Day, Black Friday und Cyber Monday
Die Inflation sinkt, da ist vielleicht ja noch etwas Geld übrig, welches am Montag, dem 11. November beim Singles Day unter die Leute gebracht werden kann. Auch am Black Friday am 29. November gibt es im Internet allerhand Schnäppchen. Der erste Montag nach Black Friday ist dann traditionell der Cyber Monday. Dieses Jahr findet das Finale der Schnäppchenjagd am 2. Dezember statt. Viele Onlinehändler bieten dann einen Teil ihrer Waren günstiger an.
Steuerklasse wechseln – Frist läuft
Bereits seit Anfang 2020 können Ehepaare und Lebenspartner mehrmals im Jahr ihre Steuerklasse ändern und damit die für sie steuergünstigste Kombination wählen – vorher ging das nur einmal jährlich. Wer allerdings möchte, dass eine bestimmte Steuerklassenkombination noch für das laufende Jahr gilt, muss sie nach wie vor bis spätestens zum 30. November geändert haben. Damit sind diejenigen gemeint, die im Laufe eines Kalenderjahres ihre Steuerklassenkombination nicht geändert haben, aber für die eine andere Kombination vorteilhaft wäre.
Wirtschafts-Identifikationsnummer wird vergeben
Wer unternehmerisch tätig ist, erhält zur eindeutigen Identifizierung durch das Bundeszentralamt für Steuern eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Diese wird stufenweise ohne Antragstellung ab November des Jahres 2024 zugeteilt. Die W-IdNr. bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht. Dies gilt auch zum Beispiel bei Adress- oder Namensänderungen.
Die Identifikationsnummer (IdNr.), Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bleiben neben der W-IdNr. bestehen.