Verbotsverfahren gegen die AfD: Ein Antrag im Bundestag steht bevor | ABC-Z
Seit Monaten bereiten Abgeordnete einen Antrag für ein AfD-Verbot vor. Nun könnte dieser bald ins Parlament eingebracht werden.
Berlin taz | Die Einbringung eines fraktionsübergreifenden Gruppenantrags für ein AfD-Verbot im Bundestag steht kurz bevor. Bereits im Juni hatte der Initiator und CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz der taz bestätigt, dass er die nötigen 37 Abgeordneten dafür zusammen hat – fünf Prozent der Parlamentarier. In einer der nächsten Sitzungswochen, im Oktober oder November, soll der Gruppenantrag nun im Bundestag eingebracht werden.
Man sei „auf der Schlussgeraden“ für die Einbringung des Antrags, hatte Wanderwitz am Freitag der taz gesagt. Nach taz-Informationen werden sich Abgeordnete aus der Union, SPD, Grünen und Linken an dem Antrag beteiligen – und auch mehr als die 37 nötigen Abgeordneten.
Wann und wie genau der Antrag eingebracht wird, das wird momentan noch in den jeweiligen Fraktionen besprochen. Möglich ist, den Antrag zunächst in einem der Fachausschüsse einzubringen oder direkt im Plenum. Erst wenn alle Fraktionen das Thema besprochen haben, kann der konkrete Einbringungstermin beschlossen werden.
Die Abgeordneten, die für ein AfD-Verbotsverfahren eintreten, drängen aber darauf, dass dies nun zeitnah geschieht, noch im Oktober oder spätestens November. Zuletzt hatten sie noch die Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts Münster mit in den Antrag eingearbeitet, das im Mai die Einstufung der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall bestätigt hatte.
Ersatzweise ein Ausschluss aus der Parteienfinanzierung
Der Antrag auf ein AfD-Verbot verweist nach taz-Informationen auf Artikel 21 des Grundgesetzes, in dem es heißt, dass Parteien mit verfassungswidrigen Zielen verboten gehören. Genau diese Verfassungswidrigkeit wird der AfD in dem Antrag attestiert. Sie sei eine rassistische, antisemitische und rechtsextreme Partei, die sich gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung richte, heißt es dort.
Die AfD stelle die Menschenwürde von Menschen mit Migrationsgeschichte, Personen mit Behinderungen oder mit nicht heteronormativer Sexualität infrage. Sie bagatellisiere NS-Verbrechen und beschäftige Rechtsextreme als Mitarbeitende. Und die AfD habe auch die Macht, ihre verfassungsfeindliche Ziele umzusetzen – anders als die NPD, deren Verbotsverfahren das Bundesverfassungsgericht 2017 an dieser Frage scheitern ließ.
Ersatzweise wird in dem Antrag auch ein Verbot von einzelnen AfD-Landes- oder Jugendverbänden gefordert – oder ein Ausschluss der AfD aus der staatlichen Parteienfinanzierung.
Um den Antrag zu beschließen und beim Bundesverfassungsgericht einzubringen, ist eine einfache Mehrheit der 736 Abgeordneten im Parlament nötig. Die ist derzeit allerdings nicht in Aussicht: Viele Abgeordnete fürchten eine Niederlage eines solchen Antrags vor in Karlsruhe oder wollen die AfD politisch stellen. In einer taz-Umfrage hatten dagegen bereits im Januar diesen Jahres 49 Bundestagsabgeordnete gefordert, ein AfD-Verbotsverfahren konkret zu prüfen.
Nach der von der AfD blockierten ersten Sitzung des Thüringer Landtags vergangene Woche waren Stimmen nach einem AfD-Verbot nochmals lauter geworden. „Das Maß ist voll“, hatte Thüringens SPD-Chef und Noch-Innenminister Georg Maier erklärt. „Es ist Zeit zum Handeln.“ Auch Wanderwitz sagte der taz, der Auftritt der AfD im Thüringer Landtag „folgte ein weiteres Mal dem Drehbuch der Verächtlichmachung der parlamentarischen Demokratie und ihrer Institutionen“. Wanderwitz wirbt bereits seit 2022 für ein AfD-Verbot. Auch Abgeordnete wie Martina Renner (Linke) oder Helge Lindh (SPD) treten schon länger dafür ein.