Verbände kritisieren Absenkung der Honorare für Psychotherapeuten | ABC-Z

Wer Patientinnen und Patienten in Deutschland über die gesetzliche Krankenversicherung behandeln will, braucht in der Regel eine Zulassung als Vertragspsychotherapeut:in. Vielen eher bekannt als “Kassensitz”.
Wie viele solcher Kassensitze es in einer Region geben darf, wird über die Bedarfsplanung geregelt. Dadurch soll die Versorgung möglichst gleichmäßig verteilt werden. Schon seit Jahren gibt es an dieser Planung Kritik. Häufig wird bemängelt, dass sie den tatsächlichen Bedarf – vor allem in der Psychotherapie – nicht hinreichend abbildet.
Seit einer Reform 2017 müssen niedergelassene Therapeut:innen außerdem zusätzliche, niedrigschwellige Angebote machen. Dazu gehören insbesondere Erstgespräche zur Abklärung des Behandlungsbedarfs, aber auch Akutbehandlungen für stark belastete Patienten. Durch die Reform sollten die Menschen schneller ins Versorgungssystem gebracht werden.
Und hier zeigt sich ein Problem: Seit der Reform kann zwar der Erstkontakt schneller geregelt werden. Das heißt aber nicht automatisch, dass Betroffene auch schneller einen dauerhaften Therapieplatz bekommen.





















