Verkehr

Fahrradfahrer als "Geisterfahrer" – wer ist bei Unfall Verursacher | ABC-Z

Moin moin

ich hätte da mal ne “doofe” Frage wo wir hier uns in der Familie ein wenig streiten laugh2.gif
Folgende Situation:
außerhalb geschlossener Ortschaft gibt es einen Radweg neben der Straße und wenn es dann in den Ort rein geht, wird der Radverkehr auf die richtige Fahrtrichtungsseite umgeleitet. Also man fährt immer auf der Seite der Fahrtrichtung.

Bei dem folgenden Bild kann man erkennen wie Radfahrer die Straße vom linken Radweg auf den für diese Fahrtrichtung richtigen Radweg umgeleitet werden – wenn man das so nennen darf…

nun gibt es den ein oder anderen Radfahrer der zum Überqueren der Straße, um auf den für ihn richtigen Radweg zu kommen, das Schild ignorieren und als “Geisterfahrer” weiterhin auf der falschen Seite weiter fahren – auch wenn man sie darüber in Kentniss setzt.
Nun gibt es aber auch einmündende Straßen die man über diesen Radweg überqueren muss.

siehe links die einmündende Straße:

oder aus der entgegen gesetzten Richtung gesehen rechts wo man auch sehen kann das es sich um einen geteilten Radweg für Fußgänger und Radfahrer handelt – und links sieht man den Radweg für die andere Fahrtrichtung bzw. auch die Stelle zum Überfahren falls man in die Straße hineinfahren möchte:

Wenn nun aus dieser Seitenstraße ein PKW heraus kommt und abbiegen möchte und er nach rechts schaut ob da Fußgänger sind und keine sieht und dann nach links schaut um zu gucken ob da Radfahrer oder Fußgänger sind und keine sieht und noch mal nach rechts sich vergewissert und das selbe links und dann los rollt und in diesem Moment ein Radfahrer von rechts hinter dem Grünzeug auftaucht und dem abbiegendem Autofahrer vor das Auto fährt, der Radfahrer daraufhin umfällt und sich das Bein bricht…

wer hat den Unfall eigentlich verschuldet?? Wer ist Hauptschuldiger, muss Schmerzensgeld gezahlt werden? Wer kommt für Schäden am PKW auf sofern welche da sind?

nach meinem Verständnis wäre der Unfall nicht passiert wenn der Radfahrer sich an die StVO gehalten hätt – die ihm als aktiver PKW Führer bekannt sind – und er auch mehrfach darauf hingewiesen wurde. Theoretisch war der Radfahrer eigentlich als “Geisterfahrer” unterwegs oder nicht?
Natürlich bekommt der Autofahrer – wie so oft – sicherlich auch noch eine Teilschuld zugesprochen.

Wie seht ihr die Sachlage?
Bin da echt mal gespannt wavey.gif

viele liebe Grüße und habt noch einen schönen sonnigen Tag

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