USA: Richterin streicht Trumps offene Gerichtstermine wegen Wahlbetrugs | ABC-Z
Im Strafverfahren wegen versuchten Wahlbetrugs gegen den designierten
US-Präsidenten Donald Trump wurden alle
anstehenden Gerichtstermine gestrichen. Richterin
Tanya Chutkan folgte damit einem Antrag von Sonderermittler Jack Smith,
der um mehr Zeit bat, um die “beispiellosen Umstände” im Zusammenhang
mit Trumps Wahlsieg zu prüfen und über das weitere Vorgehen zu
entscheiden.
Dabei
verwiesen die Bundesstaatsanwälte auch auf die seit Langem bestehende
Praxis des Justizministeriums, das prinzipiell nicht gegen amtierende
Präsidenten ermittelt. Smiths Team teilte der Richterin mit, dass es bis
zum 2. Dezember über das Ergebnis seiner Beratungen informieren wolle.
Im
vergangenen Jahr leitete der Sonderermittler ein Strafverfahren gegen
Trump ein, weil er versucht hatte, das Ergebnis der Präsidentschaftswahl
2020 zu kippen, die er gegen den damaligen Amtsinhaber Joe Biden
verloren hatte.
Mehrere Verfahren gegen Trump
Smiths
Team untersuchte zudem Vorwürfe gegen Trump, wonach er nach seinem
Ausscheiden aus dem Weißen Haus im Januar 2021 geheime Unterlagen
illegal in seinem Privatanwesen aufbewahrte und deren Herausgabe
verweigerte. In diesem Fall wurde Trump im vergangenen Jahr auf
Bundesebene angeklagt. Es laufen noch weitere Verfahren gegen den designierten US-Präsidenten, diese dürften nun allerdings ins Stocken geraten.
Trumps Wahlsieg gegen
die Demokratin Kamala Harris bedeutet, dass er gemäß Weisungen des
Justizministeriums als künftiger Präsident nicht länger strafrechtlich
verfolgt werden kann. Im Sommer befand zudem der Oberste Gerichtshof der
USA, dass ehemalige Präsidenten bei Amtshandlungen weitgehende
Immunität genießen.
Im Strafverfahren wegen versuchten Wahlbetrugs gegen den designierten
US-Präsidenten Donald Trump wurden alle
anstehenden Gerichtstermine gestrichen. Richterin
Tanya Chutkan folgte damit einem Antrag von Sonderermittler Jack Smith,
der um mehr Zeit bat, um die “beispiellosen Umstände” im Zusammenhang
mit Trumps Wahlsieg zu prüfen und über das weitere Vorgehen zu
entscheiden.
Dabei
verwiesen die Bundesstaatsanwälte auch auf die seit Langem bestehende
Praxis des Justizministeriums, das prinzipiell nicht gegen amtierende
Präsidenten ermittelt. Smiths Team teilte der Richterin mit, dass es bis
zum 2. Dezember über das Ergebnis seiner Beratungen informieren wolle.