Laub auf dem Gehweg: Das gilt für Eigentümer und Mieter | ABC-Z

AUDIO: Laubbläser: Was ist erlaubt – und was nicht? (4 Min)
Stand: 28.10.2025 15:17 Uhr
Auf Gehwegen kann nasses Laub schnell zur rutschigen Gefahr werden. Grundstückseigentümer müssen die Blätter entfernen oder die Mieter in die Pflicht nehmen. Wo sollte man das Laub entsorgen?
So schön es auch aussieht, wenn im Herbst bunte Blätter von den Bäumen fallen: Auf dem Boden werden sie bei Nässe zur Gefahr für Fußgänger und Radfahrer, denn feuchtes Laub bildet eine rutschige Schicht. Im Grundsatz müssen Stadtverwaltungen und Gemeinden dafür sorgen, dass sich Fußgänger und Radfahrer gefahrlos auf öffentlichen Straßen und Gehwegen bewegen können. Per Satzung übertragen sie diese Pflicht bei Gehwegen jedoch meist an die Hauseigentümer.
Räumpflicht kann an Mieter übertragen werden
Damit gilt wie bei Schneefall eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht: Eigentümer müssen den Bürgersteig direkt vor ihrem Grundstück sicher halten, das heißt, frei von Laub. Per Mietvertrag können sie die Pflicht an die Mieter übertragen oder einen professionellen Reinigungsdienst oder Hausmeister beauftragen. Die Kosten werden meist über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt. Rutscht eine Person auf nassem Laub aus, weil nicht ausreichend geräumt wurde, können Eigentümer oder Mieter haftbar gemacht werden.
Wann muss man Laub vom Gehweg räumen?
Die kommunalen Satzungen regeln die genauen Vorgaben zur Reinigung von Gehwegen. Sie müssen nicht rund um die Uhr geräumt werden, allerdings bei Bedarf und mindestens einmal täglich. Üblich sind Zeiten von 7 bis 20 Uhr an Werktagen – also auch am Sonnabend – sowie von 9 bis 20 Uhr an Sonn- und Feiertagen. Wer ganz sicher sein möchte, sollte sich bei seiner Gemeinde nach den jeweiligen Vorschriften erkundigen.
Strittig ist immer wieder, wie viel Laub auf dem Weg liegen darf, denn die Blätter stets restlos zu entfernen, ist kaum möglich. Spätestens wenn sich eine geschlossene Laubschicht gebildet hat, ist das zulässige Maß überschritten. Auch bei Rutschgefahr nach frostigen Nächten oder bei Regen muss sofort gekehrt werden.
Wer muss das Laub vom Nachbarn entfernen?
Als besonders ärgerlich empfinden es viele Menschen, wenn das Laub nicht vom eigenen Baum stammt, sondern aus der Nachbarschaft. Doch in der Regel kann der Nachbar nicht in die Pflicht genommen werden. Es gilt: Das Laub entfernen muss der Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Blätter liegen.
Laub entsorgen
Fällt das Laub von großen, alten Bäumen, kommen erhebliche Mengen zusammen. Der eigene Kompost oder die Biotonne sind dann schnell überfüllt. Die Blätter dürfen aber nicht auf die Fahrbahn gefegt werden. Dies kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, denn bei starkem Regen kann das Laub Gullys verstopfen oder Fußgänger auf den nassen Blättern ausrutschen.
Viele Gemeinden bieten an, Laub kostenlos an Sammelplätzen, etwa den Wertstoffhöfen, abzugeben. Einige Städte wie Hamburg oder Kiel verkaufen spezielle Laubsäcke, die von der Stadtreinigung am Straßenrand abgeholt werden. Wer etwas Platz im Garten hat, kann das Laub aber auch zwischenlagern und später nach und nach in der Biotonne entsorgen.
Laub umweltfreundlich im Garten entsorgen
Im eigenen Garten kann Laub sogar zu einem nützlichen Helfer werden. Igel und andere Kleintiere freuen sich über Laubhaufen in einer Gartenecke oder unter Hecken als Winterquartier. Empfindliche Pflanzen können mit einer Schicht Laub vor Frost geschützt werden. Aber Vorsicht: Blätter, die von Pilzen oder Bakterien befallen sind, sollten entsorgt werden, damit sich keine Schädlinge im Garten ausbreiten aus. Sie gehören in die Biotonne, bei starkem Befall in die Restmülltonne.
Laubbläser oder Rechen?
Ein Gehweg lässt sich problemlos mit einem Besen oder Rechen von Laub befreien. Dennoch greifen viele lieber zum Laubbläser oder -sauger. Dabei verbrauchen die Geräte Benzin oder Strom und sind laut. Weil sie Mensch und Umwelt belasten können, rät das Umweltbundesamt von ihrer Benutzung ab. Laut Maschinen-Lärmschutzverordnung dürfen sie in Wohngebieten nur werktags zwischen 9 und 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr eingesetzt werden, an Sonn- und Feiertagen gar nicht. Nur besonders leise Geräte mit EU-Umweltzeichen dürfen an Werktagen durchgehend von 7 bis 20 Uhr laufen.

























