Politik

US-Gewerkschaft reicht Beschwerde gegen Trump und Musk ein | ABC-Z

Washington

Nach der Live-Unterhaltung zwischen dem Tech-Milliardär Elon Musk und dem republikanischen Präsidentschaftskandidaten Donald Trump hat eine der einflussreichsten US-Gewerkschaften eine arbeitsrechtliche Beschwerde auf Bundesebene eingereicht. Die beiden “in Ungnade gefallenen Milliardäre” hätten sich am Montagabend (Ortszeit) vor über einer Million Zuhörern für die “illegale Entlassung streikender Arbeitnehmer” ausgesprochen, hieß es in einer Mitteilung von United Auto Workers (UAW). 

Konkret bezog sich die Gewerkschaft auf Trump, der in der Unterhaltung an Musk gerichtet gesagt hatte: “Wenn sie streiken, sagst Du: Das ist okay, dann seid Ihr alle weg. Ihr seid alle weg. Jeder von Euch ist weg.” Musk reagierte mit Lachen. Angestellte beim von ihm geführten Elektroauto-Hersteller Tesla sind in den USA nicht gewerkschaftlich organisiert, da der laut “Forbes” aktuell vermögendste Mensch der Welt dies für dezidiert unnötig hält. 

“Sowohl Trump als auch Musk wollen, dass Menschen in der Arbeiterschicht sich hinsetzen und den Mund halten, und sie lachen offen darüber”, kommentierte dies der UAW-Präsident Shawn Fain. “Das ist ekelhaft, illegal und von diesen beiden Clowns völlig vorhersehbar.” UAW vertritt eigenen Angaben zufolge mehr als 400.000 aktive Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Vereinigten Staaten, Kanada und Puerto Rico – vornehmlich aus der Autoindustrie. Politisch unterstützt die Gewerkschaft traditionell Demokraten. Ende Juli stellte sie sich hinter die Präsidentschaftskandidatin der Partei, Kamala Harris. 

In den USA ist das Streikrecht auf Bundesebene geschützt – es ist illegal, Beschäftigte zu entlassen oder einzuschüchtern, die mit Streik drohen. Ob der UAW-Beschwerde nachgegangen wird, entscheidet das National Labor Relations Board. Die Bundesbehörde ist in den USA für die Einhaltung des Arbeitsrechts zuständig. Sollte sie eine Untersuchung einleiten und zu dem Schluss kommen, dass tatsächlich ein Verstoß vorliegt, können Strafen verhängt werden.


Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Back to top button