Urteil in Schleuser-Prozess: Zehneinhalb Jahre Haft gefordert | ABC-Z
München – Im Prozess um den Tod einer 15-jährigen Kurdin, die im Mai 2022 nach einem Stromschlag von einer Bahn-Oberleitung tödlich verletzt wurde, wird heute das Urteil erwartet. Die Staatsanwaltschaft fordert zehneinhalb Jahre Haft für den angeklagten Schleuser. Der 44-jährige Iraker soll die Flucht der Jugendlichen organisiert haben.
Staatsanwalt Kai Gräber betonte in seinem Schlussplädoyer, dass die kriminelle Energie des Angeklagten „erheblich“ sei. Die Beweislage gegen ihn sei „überwältigend“. Der Angeklagte habe mit seinen Schleuserfahrten Geld verdient, um sich und seiner deutlich jüngeren Geliebten ein Luxusleben zu ermöglichen, so der Vorwurf.
Tragisches Unglück: 20 Prozent der Haut verbrannt
Die 15-Jährige war zusammen mit ihrem 12-jährigen Bruder und einem 19-jährigen Mann auf einem Güterzug von Verona nach München gereist. Beim Verlassen des Zuges erlitt sie einen Stromschlag, der 20 Prozent ihrer Haut verbrannte. Sie starb Tage später an ihren Verletzungen. Auch der Bruder und der 19-Jährige wurden schwer verletzt. Letzterer erlitt Verbrennungen dritten Grades und ist bis heute schwer gezeichnet.
Abschreckung von Schleusern
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten unter anderem schwere Körperverletzung mit Todesfolge vor. „Wir wollen Schleuser abschrecken“, betonte Staatsanwalt Gräber. Die Menschen, die von den Schleusern nach Deutschland gebracht würden, seien nicht in der Lage, die Gefahren zu erkennen.
Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch und argumentierte, die Beteiligung des Angeklagten an der Schleusung habe nicht nachgewiesen werden können. Der Angeklagte selbst äußerte sich im Verlauf des Prozesses nicht zu den Vorwürfen.