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Urteil gegen Cum-Ex-Kronzeugen: Ankläger gehen in Revision – Wirtschaft | ABC-Z

Nach dem Bewährungsurteil gegen einen federführenden Akteur des Cum-Ex-Steuerbetrugs lässt die Staatsanwaltschaft nicht locker. Man werde „vollumfänglich Revision einlegen“, teilten die Kölner Ankläger mit. Damit wird das Urteil vorerst nicht rechtskräftig.

Am Dienstag hatte das Bonner Landgericht den 53-jährigen Anwalt Kai-Uwe Steck zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten sowie zur Zahlung von 23,6 Millionen Euro verurteilt. Von der Summe hat er elf Millionen bereits gezahlt. Dem Urteil zufolge war er in den Jahren 2007 bis 2011 für Steuerbetrug mitverantwortlich, der zu einem Steuerschaden von 428 Millionen Euro geführt hat.

Bei Cum-Ex-Deals verschoben Finanzakteure Aktien hin und her, um gar nicht gezahlte Steuern erstattet zu bekommen. Ein „pervertiertes System“, wie es das Bonner Gericht nannte. Die Hochphase dieses Betrugs war von 2006 bis 2011. Schätzungen zufolge büßte der Fiskus einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag ein. Steck war in den Geschäften eine zentrale Figur. 2016 wechselte er gewissermaßen die Seiten und wurde Kronzeuge der Anklage. Seine umfangreichen Aussagen brachten die Aufarbeitung und Bestrafung anderer Krimineller nach Ansicht des Gerichts wesentlich voran, was sich strafmildernd auswirkte. Stecks Kompagnon und Cum-Ex-Straftäter Hanno Berger wurde, ebenfalls vom Bonner Landgericht, im Jahr 2022 zu acht Jahren Haft verurteilt. Er sitzt im Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte im Fall Steck eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten gefordert  – die Ankläger wollten also auch Steck hinter Gittern schicken.

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