Urteil des Staatsgerichtshofs: Niedersachsen muss Wahlkreise bis 2027 neu ordnen | ABC-Z
Der niedersächsische Landtag muss seine Wahlkreise bis zur nächsten Landtagswahl 2027 neu ordnen. Das entschied der Staatsgerichtshof des Landes in Bückeburg. Die Beschwerde, die Landtagswahl 2022 sei deshalb ungültig, wies das Verfassungsgericht jedoch zurück.
Bei der Landtagswahl am 9. Oktober 2022 betrug die durchschnittliche Zahl der Wahlberechtigten pro Wahlkreis 69.710. Im Wahlkreis Lüneburg-Land war diese Zahl jedoch um 25 Prozent niedriger, während sie im Wahlkreis Aurich um 26 Prozent darüber lag. In weiteren 30 Wahlkreisen gab es Abweichungen von mehr als 15 Prozent. Auch der regionalen Verteilung der Wahlberechtigten werde die bisherige Wahlkreiseinteilung nicht gerecht, bemängelte der Staatsgerichtshof.
Die nächste Landtagswahl in Niedersachsen wird voraussichtlich zwischen Juli und November 2027 stattfinden. Laut den Richtern bleibt bis dahin ausreichend Zeit, das Wahlrecht anzupassen, auch die Parteien haben genügend Vorbereitungszeit.
Aus der Landtagswahl 2022 war die SPD unter Ministerpräsident Stephan Weil mit 33,4 Prozent der Stimmen als Sieger hervorgegangen. Die CDU belegte mit 28,1 Prozent den zweiten Platz, gefolgt von den Grünen mit 14,5 Prozent und der AfD mit 11,0 Prozent. Die FDP scheiterte mit 4,7 Prozent an der Fünf-Prozent-Hürde.