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Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Fanhilfen fordern Reform von Bundeskriminalamt-Datenbanken über Straftäter im Sport | ABC-Z

Der Dachverband der Fanhilfen hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten BKA-Gesetz gefordert, die BKA-Datenbank Gewalttäter Sport nicht mehr so weiterzuführen wie bisher. “Die BKA-Datenbanken sind unrechtmäßig und müssen sofort eingestellt
werden”, sagte Linda Röttig, Vorstand im Dachverband der Fanhilfen.

In der Datei Gewalttäter Sport werden Menschen erfasst, die
insbesondere bei Fußballspielen, aber auch bei anderen
Sportveranstaltungen durch Gewalt- oder Straftaten aufgefallen sind.

“Diese umfangreiche Datensammlung ist nicht datenschutzkonform,
mit dem heutigen Urteil erwiesen rechtswidrig und dringt tief in die
Privatsphäre von Fußballfans ein.” Röttig bezieht sich damit auf ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Datenerhebung des Bundeskriminalamts (BKA) als teilweise verfassungswidrig erklärte.

“Aufgrund des heutigen Urteils muss die Bundesregierung nun endlich
ihr Versprechen einlösen”, sagte Röttig weiter. Umfang und Löschfristen der
Daten seien völlig unklar. Die Praxis der massenweisen Datensammlung
müsse sofort gestoppt werden, forderte sie.

Das Bundesverfassungsgericht begründete sein Urteil damit, dass Betroffene teils in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt würden. Eine Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen das 2017 reformierte BKA-Gesetz hatte damit teilweise Erfolg.

Fanhilfen bieten Fußballfans Unterstützung an, wenn sie Probleme mit der Justiz haben.

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