Unterhaltsvorschuss: Staat geht mit 5 Milliarden in Vorleistung – Wenn der Kindesunterhalt einfach nicht gezahlt wird | ABC-Z
Wenn Unterhalt für Trennungskinder nicht geleistet wird, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss in die Bresche. Das Geld kann er zurückfordern, wenn beim Schuldner etwas zu holen ist. Doch das passiert aus Sicht der FDP zu selten.
Der deutsche Staat ist für säumige Unterhaltspflichtige bislang mit mehr als fünf Milliarden Euro eingesprungen. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 seien in den Unterhaltsvorschuss-Stellen der Länder offene Forderungen in Höhe von 5178 Millionen Euro erfasst, teilte das Bundesfamilienministerium auf Anfrage des FDP-Abgeordneten Martin Gassner-Herz mit. Dabei würden in der Geschäftsstatistik die „zum Zwecke des Rückgriffs zum Soll gestellten Beträge ausgewiesen, soweit die Unterhaltsvorschuss-Stellen davon ausgehen müssen, dass durchsetzbare Unterhaltsansprüche bestehen“, heißt es in der Antwort, die WELT vorliegt, weiter.
Mit dem Unterhaltsvorschuss springt der Staat in die Bresche, wenn Unterhaltspflichtige nicht oder nicht ausreichend Unterhalt an seine Kinder zahlt. Der Staat kann die Leistung zurückfordern, wenn sich herausstellt, dass der Unterhalt nicht geleistet wurde, obwohl der Schuldner eigentlich zahlungsfähig wäre. Diese sogenannte „Rückgriffsquote“ hatte zuletzt etwa 20 Prozent betragen.
In seiner Antwort weist das Familienministerium von Lisa Paus (Grüne) allerdings darauf hin, dass der nominelle Wert der zu verfolgenden Unterhaltsforderungen „keine Erwartung an die kurzfristig realisierbare Höhe der Einnahmen“ darstelle. „Der Betrag ist die Summe der in vielen Jahren aufgelaufenen Forderungen.“ Da vielen Forderungen keine aktuelle, tatsächliche Leistungsfähigkeit der Schuldner und Schuldnerinnen gegenüberstehe, sei „unsicher, ob, wann und in welchem Umfang Einnahmen erzielt werden können“.
Die Beweislast liege hier bei den Schuldnern: „Soweit die Schuldner die notwendigen Informationen nicht zur Verfügung stellen, müssen die Unterhaltsvorschuss-Stellen daher von einer grundsätzlich zu verfolgenden Forderung ausgehen.“
Scharfe Kritik an Lisa Paus
Gassner-Herz kritisierte die Antwort der Bundesregierung scharf. „Familienministerin Lisa Paus fiel vor allem damit auf, immer mehr Geld zu fordern, das es nicht gab. Jetzt stellt sich heraus, dass es in ihrer Zuständigkeit viel Geld gäbe, das sie nicht in der Lage ist einzusammeln“, sagte er WELT. „Die markige Schlagzeile war ihr immer wichtiger, als in den Tiefen der Verwaltungsoptimierung reale Verbesserungen zu erreichen.“
Daran seien auch die von Paus geplante Kindergrundsicherung, das sogenannte Kinderchancenportal, eine wirkungsorientierte Demokratieförderung und viele weitere familienpolitische Vorhaben gescheitert, so Gassner-Herz.
„Eine konsequente Beitreibung ist auch eine Gerechtigkeitsfrage, wenn der brave Steuerzahler für Unterhaltsschuldner einspringt, die sich um ihre Verantwortung drücken.“ Von mehr als fünf Milliarden Euro offener Posten gerade einmal 20 Prozent im Jahr zurückholen zu wollen, sei „träge und ambitionslos“.
In der Realität sei die Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen eine „mühevolle und langwierige Aufgabe“, schreibt das Familienministerium in einer allgemeinen Information über den Unterhaltsvorschuss. Nach einer Trennung sei die wirtschaftliche Situation häufig auch für barunterhaltspflichtige Elternteile schwierig. „Deshalb kann es oft viele Jahre dauern, bis die gezahlten Vorschussleistungen vollständig zurückgeholt werden können.“
Politikredakteurin Sabine Menkens ist bei WELT zuständig für die Themen Familien-, Gesellschafts- und Bildungspolitik.