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Union – Bochum: Höchste Zeit, ein Zeichen gegen die Chaoten zu setzen | ABC-Z

Der Bochumer Torwart Patrick Drewes wird im Spiel bei Union Berlin offenbar gezielt mit einem Feuerzeug beworfen. Nun herrscht Uneinigkeit, wie darauf reagiert werden soll. Manche unterstellen Drewes Schauspielerei und den Bochumern Kalkül. Das ist eine gefährliche Relativierung.

Sind Sie auch der Meinung, der Bochumer Torhüter hätte geschauspielert? Denken Sie auch, dass Patrick Drewes mit Berechnung zu Boden gegangen war, nachdem ihn in der Schlussphase des Spiels bei Union Berlin das Feuerzeug am Kopf getroffen hatte? Vermuten Sie auch, dass die Bochumer diesen Vorfall bewusst als Vorwand nutzen, um so an die dringend benötigten drei Punkte im Abstiegskampf zu kommen?

Vielleicht denken Sie ja auch wie Oliver Kahn, der 2000 als Bayern-Torwart in Freiburg von einem Golfball am Kopf getroffen worden war. Kahn hat das Spiel dennoch und blutend zu Ende gespielt. Der frühere Nationalkeeper, Kampfname Titan, hat erklärt, er hätte „es besser gefunden“, wenn Drewes „versucht hätte, weiterzuspielen“. Und sich erst hätte auswechseln lassen, wenn es nicht mehr gegangen wäre.

Mal unabhängig davon, dass der VfL sein Wechselkontingent bereits erschöpft hatte – die Meinung von Kahn ist völlig irrelevant. Genauso wie die ungewöhnlichen Recherchebemühungen von Ex-Schiedsrichter Manuel Gräfe, der behauptet, in einem Berliner Krankenhaus in Erfahrung gebracht zu haben, Drewes hätte keinerlei Verletzungen davongetragen, zumindest keine äußeren.

Tut nichts zur Sache, was „Doktor“ Gräfe denkt

Nein, es tut nichts zur Sache, was Kahn, „Doktor“ Gräfe, Sie oder ich denken. Denn wie es Drewes in den Minuten unmittelbar nach dem Feuerzeugwurf ging, weiß nur er selbst. Wenn er sagt, er sei nicht in der Lage gewesen, weiterzuspielen, sollte ihm geglaubt werden – es sei denn, jemand kann ihm das Gegenteil beweisen.

Alles Weitere ist unter Paragraf 14, Absatz 2b der Spielordnung nachzulesen. Dort heißt es: Einsprüche gegen die Spielwertung können bei „Schwächung der eigenen Mannschaft durch einen während des Spiels eingetretenen Umstand, der unabwendbar war und nicht mit dem Spiel und einer dabei erlittenen Verletzung im Zusammenhang steht“ eingelegt werden.

Mit anderen Worten: Wenn Drewes keine Schauspielerei nachgewiesen werden kann (und wie sollte das gehen?) wäre dem Protest der Bochumer stattzugeben. Dann gibt es keine andere Möglichkeit, als das Spiel für Bochum zu werten.

Ohne Rücksicht auf Verluste die Sau rauslassen

Es geht allerdings auch um etwas anderes, deutlich wichtigeres. Die DFB-Sportgerichtsbarkeit könnte mit seinem Urteil ein Zeichen setzen – nicht nur gegenüber dem Werfer des Feuerzeugs, den Union Berlin bereits ausfindig gemacht hat. Sondern auch gegenüber allen anderen Chaoten, die glauben, ein Bundesligastadion sei ein rechtsfreier Raum. Wo sie Gegenstände werfen können, wo sie Pyrotechnik abfackeln können – wo sie ohne Rücksicht auf Verluste die Sau rauslassen können.

In den vergangenen Jahren ist es immer wieder zu Vorfällen gekommen, von denen viele nur mit überschaubaren Geldstrafen für die Vereine geahndet worden sind: Wenn beispielsweise Kameraleute und Fotografen Knalltraumata erlitten haben, weil neben ihnen Böller explodiert sind. Oder wenn Zuschauer gefährdet wurden, weil Feuerwerksraketen gezielt in ihre Blöcke geschossen wurden. Vor zwei Jahren war ein Schiedsrichterassistent von einem Bierbecher am Kopf getroffen – übrigens in Bochum. Dieses Spiel wurde damals abgebrochen und mit 2:0 für den Gegner, Borussia Mönchengladbach, gewertet.

Nun hat es, 24 Jahre nach Oliver Kahn in Freiburg, mal wieder einen Spieler erwischt. Da ist die Aufregung naturgemäß größer. Doch höchste Zeit, ein Zeichen zu setzen, ist es allemal: Die gewaltbereiten Chaoten müssen spüren, dass sie durch ihr Verhalten „ihrem“ Verein massiv schaden. Und die Vereine müssen daran erinnert werden, dass sie für die Sicherheit in ihren Stadien zu sorgen haben.

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