Unfall KFZ gegen aufgebauten Wohnwagen | ABC-Z

Hat der Zusammenstoß im öffentlichen Straßenverkehr stattgefunden?
Öffentliche Straße, zum Zeitpunkt des Unfalls für KFZ gesperrt. Der Anhänger stand dort legal.
Wurden die Schäden (nachvollziehbar) zeitnah zum Schadenereignis dokumentiert, wann wurde der KVA erstellt?
Zwei bis drei Wochen nach dem Unfall.
Mit welcher Begründung hat der Schädiger nur 10% bezahlt?
Keine Ahnung.
Für den Fall, dass er nur diese Schadenhöhe akzeptiert hat: wurde dem widersprochen?
Soweit ich weiß wurde widersprochen, ich weiß aber nicht in welcher Form.
Ist das Kennzeichen des Schädigerfahrzeugs bekannt?
Ja.
Ganz allgemein gesprochen verjähren zivilrechtliche Ansprüche üblicherweise nach drei Jahren, und diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Das ist schonmal gut.
Ich hatte verstanden, der Wohnwagen war zum Unfallzeitpunkt “aufgebaut” im Sinne von “wohnbereit” (also abgestützt, ggf. an Strom angeschlossen usw.).
So ist es korrekt.
…und ebenfalls hier wieder der grundsätzliche Hinweis:
Unverschuldet Schaden erlitten = Fachanwalt für Verkehrsrecht
Gilt das auch in dieser Konstellation, bei der das geschädigte Fahrzeug ein aufgebauter Anhänger ist, und der Unfallverursacher anscheinend ein “Selbstversicherer” ähnlich wie bei der Polizei iirc?






















