Ukrainische Geflüchtete: Landkreistag fordert weniger Unterstützung für ukrainische Geflüchtete | ABC-Z
Der deutsche Landkreistag spricht sich dafür aus, ukrainische Geflüchtete nach den gleichen Regeln wie Asylbewerber zu unterstützen. “Ich habe die Entscheidung, Ukrainerinnen und Ukrainer direkt in das Bürgergeld aufzunehmen, nie verstanden”, sagte der neue Präsident des kommunalen Spitzenverbands, Achim Brötel, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Regeln sollten rückwirkend zwar nach seiner Ansicht nicht geändert werden, doch “vom 1. Januar 2025 an sollten Ukrainerinnen und Ukrainer, die neu nach Deutschland kommen, nach den Regeln für Asylbewerber unterstützt werden”.
Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte zuvor einen neuen Rechtsstatus für Ukrainerinnen und Ukrainer als Einsparungsmaßnahme vorgeschlagen. Bekommen sollten sie nur noch Asylbewerber-Leistungen und Arbeitsmarkt-Instrumente, nicht gleich ein Bürgergeld. In Deutschland können die Menschen aus dem angegriffenen Land dieses bisher bekommen – weniger gibt es für Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit noch offenen Asylanträgen.
Seit 2022 gilt für ukrainische Kriegsflüchtlinge EU-weit die “Massenzustrom-Richtlinie”, wie der Mediendienst Integration erläutert. Der Vorteil sei: “Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine (…) bekommen automatisch einen Aufenthaltsstatus.” Derzeit ist sie bis März 2026 verlängert.
“Der Vorschlag von Christian Lindner geht in diese Richtung und findet unsere Zustimmung. Dabei muss klar sein, dass auf die Landkreise, Städte und Gemeinden keine höheren Kosten zukommen dürfen”, sagte Brötel.
Der deutsche Landkreistag spricht sich dafür aus, ukrainische Geflüchtete nach den gleichen Regeln wie Asylbewerber zu unterstützen. “Ich habe die Entscheidung, Ukrainerinnen und Ukrainer direkt in das Bürgergeld aufzunehmen, nie verstanden”, sagte der neue Präsident des kommunalen Spitzenverbands, Achim Brötel, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Regeln sollten rückwirkend zwar nach seiner Ansicht nicht geändert werden, doch “vom 1. Januar 2025 an sollten Ukrainerinnen und Ukrainer, die neu nach Deutschland kommen, nach den Regeln für Asylbewerber unterstützt werden”.