Landeswahlausschuss: 14 Parteien und Bündnisse sind zur Landtagswahl zugelassen | ABC-Z
An der Landtagswahl in Brandenburg können 14 Parteien und politische Vereinigungen teilnehmen. Das entschied der zuständige Landeswahlausschuss am Freitag. Zwei Parteien erfüllten die Voraussetzungen nicht.
Bei der Landtagswahl in Brandenburg stehen 14 Parteien und Bündnisse zur Wahl. Das hat der Landeswahlaussschuss am Freitagmorgen in Potsdam entschieden.
Zwei Parteien wurden nicht zugelassen: Die Basis und die Partei der Rentner erfüllten die notwendigen Voraussetzungen nicht. Offenbar konnten beide nicht genug Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern einsammeln, die in Brandenburg wahlberechtigt sind.
Zugelassen sind zum einen die sechs Parteien, die bisher bereits im Landtag vertreten sind: die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), die Alternative für Deutschland (AfD), die Christlich Demokratische Union (CDU), Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, BVB/Freie Wähler.
Auch Freie Demokratische Partei (FDP) ist zugelassen worden. Da sie bereits in anderen deutschen Landesparlamenten woei im Bundestag vertreten ist, musste die FDP keine Unterschriften von Unterstützern einsammeln, um zugelassen zu werden.
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