Reisen

Zu knapp am Airport? Keine Entschädigung für verpassten Flug | ABC-Z

Ein Fluggast, der wegen aus seiner Sicht zu langsamen Sicherheitskontrollen seinen Flug verpasst hat, hat keinen Anspruch auf Entschädigung. Weil er nur eine Stunde und 45 Minuten vor dem Abflug und damit zeitlich zu knapp am Flughafen ankam. Das hat das Landgericht Koblenz entschieden. (Az.: 1 O 114/24)

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