Trotz Absage: Mehr als 500 Afghanen versuchen Aufnahme in Deutschland einzuklagen | ABC-Z

In 501 Verfahren versuchen Afghanen derzeit, ihre Aufnahme in Deutschland trotz einer Absage einzuklagen. Aussicht auf Erfolg haben Verfahren nach einem bestimmten Paragrafen. Die Linke würde gerne alle Klagenden aufnehmen.
Trotz einer Klagewelle vor deutschen Gerichten will die Bundesregierung nicht von widerrufenen Aufnahmezusagen für Afghanen abrücken. Das berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ unter Verweis auf eine Antwort aus dem Bundesinnenministerium auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Eine Änderung der bestehenden Praxis sei „nicht beabsichtigt“. Der Antwort zufolge sind inzwischen 501 Klagen gegen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) widerrufene Aufnahmezusagen anhängig.
Viele Afghanen versuchen unter anderem mit Unterstützung der NGO „Kabul Luftbrücke“, ihre Aufnahme einzuklagen, nachdem die schwarz-rote Bundesregierung die Aufnahmeprogramme für Afghanen im Mai gestoppt hatte. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg billigte die Praxis der Regierung Anfang September teilweise: Für Afghanen, die Teil der sogenannten Menschenrechtsliste sind sowie diejenigen im sogenannten Überbrückungsprogramm darf die Regierung die Aufnahmezusagen widerrufen.
Die Menschenrechtsliste umfasst Afghanen, die nicht als Ortskräfte für Deutschland gearbeitet hatten, nach Ansicht der Ampel-Regierung als Künstler, Journalist oder Richter besonders gefährdet waren. Das Überbrückungsprogramm ist ein weiteres Programm für diese Gruppe, das 2022 aufgelegt wurde. Fast die Hälfte der 2308 in Pakistan lebenden Afghanen mit einer Aufnahmezusage darf damit nicht mehr nach Deutschland kommen.
In den vergangenen Monaten kamen mehrere hundert Afghanen per Flugzeug aus Pakistan nach Deutschland – zunächst über Linienverbindungen mit Umstieg in Istanbul, im Dezember auch mit einem von der Bundesregierung gechartertem Flugzeug. Der Unterschied liegt im Detail: Da die Aufnahmezusage nach einem anderen Paragrafen des Aufenthaltsgesetzes (verbindliche Zusage nach §23 statt einer unverbindlichen Aufnahmebereitschaft nach §22) erfolgt ist, hatten ihre Klagen Erfolg.
Linken-Politikerin: „Menschen den Taliban zum Fraß vorwerfen“
Nach dem Willen der Linksfraktion sollten trotz dieser rechtlichen Unterschiede alle Afghanen einreisen dürfen. Clara Bünger, fluchtpolitische Sprecherin der Linken, bezeichnete es als „schäbig“, dass sich Afghanen ihre Aufnahme einklagen müssten. Alle ursprünglichen Aufnahmezusagen müssten jetzt schnell und unkompliziert umgesetzt werden, forderte sie.
Bünger betonte die Dringlichkeit auch mit neuen Strafgesetzen, die die Taliban erlassen hätten. Diese sähen unter anderem die Todesstrafe für ein von den Taliban abweichendes Islamverständnis und Strafen für oppositionelle Haltungen vor. Für politisch besonders aktive Oppositionelle stelle das neue Gesetz eine erhebliche Gefährdung dar, mahnte Bünger: „Ich kann nicht glauben, dass die Regierung diese Menschen, denen eine Aufnahme fest zugesagt worden war, den Taliban zum Fraß vorwerfen will“.
sebe mit dpa





















