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TSV 1860 München: Prozess um Mueller-Kündigung geht weiter – Sport | ABC-Z

Der fristlos gekündigte Geschäftsführer Oliver Mueller hat den Löwen eine Einigung bei einer Zahlung von 383 000 Euro angeboten – der Klub nimmt sie nicht an und macht auch kein Gegenangebot. Und der Aufsichtsrat fordert von Mueller nun Schadenersatz.

Von Markus Schäflein, München

Christian Vogt, der Anwalt des früheren 1860-Geschäftsführers Oliver Mueller, zog irgendwann einen Ampelvergleich. Sein Mandant soll ja im Rahmen seiner Tätigkeit für den Fußball-Drittligisten TSV 1860 München eine Pflichtverletzung begangen haben, die eine außerordentliche und fristlose Kündigung rechtfertigt; da kann man geneigt sein, eine Parallele zu der Frage zu ziehen, ob die Ampel rot oder noch gelb war. So einfach, stellte Richter Harald König fest, ist dieser Prozess am Landgericht München I aber bei Weitem nicht; was ist schon einfach beim TSV 1860 München. Geklärt werden muss vielmehr, ob es rechtmäßig ist, bei Vollmond rückwärts über eine blaue Ampel zu schwimmen.

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