Trump in den Epstein-Akten: Justizministerium hält Dokumente zurück | ABC-Z

FBI-Ermittlungsakten zu bislang unbestätigten Missbrauchsvorwürfen gegen US-Präsident Donald Trump fehlen in den vom Justizministerium (DOJ) veröffentlichten Epstein-Dokumenten. Das hat eine Recherche der „New York Times“ und des US-Senders NPR ergeben.
Dabei geht es vor allem um Protokolle der Vernehmung einer Frau, die sich 2019 an die Behörden gewendet und ausgesagt hatte, sie sei als Minderjährige von Donald Trump und Jeffrey Epstein missbraucht worden. Während die Anschuldigungen gegen Epstein Teil des vom Justizministerium im Dezember und Januar veröffentlichten Dossiers sind, fehlen die Seiten mit den Vorwürfen gegen Trump.
Mehr als 50 Seiten mit Vernehmungen fehlen
Erste Hinweise auf die Lücke fanden die Journalisten aufgrund der unterbrochenen Nummerierung der Protokolle im freigegebenen Aktensatz. Ein weiteres Indiz für die Unvollständigkeit lieferte dann ein öffentlich zugängliches Verzeichnis, das die Ermittlungsunterlagen zu der Frau, die Trump beschuldigt, detailliert auflistet, während sich die beschriebenen Akten selbst im Datensatz nicht finden.
Dem Index zufolge gab es im Jahr 2019 vier FBI-Vernehmungen, in denen die Frau Epstein sowie Trump belastete. Zu jeder dieser Vernehmungen wurde demnach eine Zusammenfassung (ein sogenanntes FBI-Memo) verfasst. In den vom Justizministerium veröffentlichten Dateien findet sich jedoch nur ein einziges Memo – und das behandelt ausschließlich die Vorwürfe gegen Jeffrey Epstein.
Die übrigen drei Dokumente, die sich laut Index auch mit den Vorwürfen gegen Trump befassen sollten, fehlen. Gleiches gilt für die im Index erwähnten Vernehmungsnotizen der Frau im Fall Trump. Vergleichbare Dokumente wurden bei anderen Beschuldigten durchaus veröffentlicht.
Die Auswertung von Seriennummern und Seitencodes deutet darauf hin, dass insgesamt mehr als 50 Seiten ermittlungsbezogenen Materials zu den Anschuldigungen der Frau nicht veröffentlicht wurden. Die Dokumente fehlen demnach vollständig, sind also auch nicht geschwärzt einsehbar.
Demokrat spricht von „Vertuschung“
In den rund drei Millionen freigegebenen Akten findet sich an anderer Stelle jedoch ein Vermerk aus dem Jahr 2025. Darin fassen Bundesbeamte die Darstellung der Frau zusammen: Epstein habe sie Trump vorgestellt, woraufhin es Mitte der Achtzigerjahre bei einem „gewalttätigen Treffen“ zum Übergriff durch Trump gekommen sei. Die Frau sei zu dem Zeitpunkt zwischen dreizehn und fünfzehn Jahren alt gewesen.
Trump wäre demnach im Alter zwischen 38 und 40 Jahren gewesen, abhängig vom genauen Tatzeitpunkt, der nicht genannt ist. Eine Bewertung der Glaubwürdigkeit der Vorwürfe durch das FBI ist in den Akten nicht zu finden. Trump bestreitet jegliches Fehlverhalten; die Anschuldigungen gelten als unbestätigt.
Das Fehlen der Dokumente ruft nun den Kongress auf den Plan: Die Demokraten im zuständigen Kontrollausschuss (House Oversight Committee) untersuchen, ob das Justizministerium Materialien absichtlich zurückhält. Der ranghöchste Demokrat im Ausschuss, Robert Garcia, geht inzwischen verbal in die Offensive und spricht von einer politisch motivierten „Vertuschung“, um den US-Präsidenten zu decken.
Justizministerium eiert in Erklärung rum
Garcia erklärte, er habe ungeschwärzte Beweismittelprotokolle eingesehen, die die Existenz der fraglichen FBI-Interviews belegten – in den dem Ausschuss übergebenen Akten fehlten sie dennoch. Er wirft dem Justizministerium vor, die brisanten Dokumente wissentlich und illegal zurückzuhalten. Dieses Vorgehen verstoße nicht nur direkt gegen das Gesetz zur Offenlegung der Epstein-Akten, sondern missachte auch eine rechtlich bindende Vorladung des Kongresses.
Das Justizministerium wehrt sich vehement gegen den Vorwurf der gezielten Zurückhaltung von Beweismitteln. Über das Profil „DOJ Rapid Response“ erklärte die Behörde auf X am Montag zunächst, es sei „nichts gelöscht“ worden. Es sei ein üblicher Vorgang, dass Dokumente zeitweise offline genommen werden – etwa, um Opfer zu schützen oder personenbezogene Daten zu schwärzen. Alle relevanten Dokumente seien herausgegeben worden, sofern es sich nicht um Duplikate oder der Geheimhaltung unterliegendes Material handele.
Im Verlauf der Woche passte das Ministerium seine Erklärung jedoch mehrfach an. Hieß es zuerst, man habe lediglich vertrauliche oder doppelte Unterlagen zurückgehalten, verwies das Ministerium am Dienstag plötzlich auf potentiell laufende Ermittlungen, die eine Zurückhaltung rechtfertigten.
Am Mittwoch ruderte die Behörde schließlich ein Stück weit zurück: Man prüfe zurzeit die im Index genannten Dokumente. Sollten Unterlagen fälschlicherweise als nicht zu veröffentlichen markiert worden sein, werde man sie nachträglich freigeben.





















