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Totschlag mit 150 Messerstichen: 50-Jähriger muss in Psychiatrie – Bayern | ABC-Z

Ein 50 Jahre alter Mann muss wegen der Tötung eines Bekannten in einer psychiatrischen Klinik bleiben. Vor dem Landgericht Landshut kamen die Richter zu dem Schluss, dass der Beschuldigte im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte und ordneten dessen Unterbringung an. Der Mann war bereits während des Prozesses vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

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