Tödliche Schleusung: Lange Haftstrafen für die Scoutfahrer von Ampfing – Bayern | ABC-Z
Den Mann, der in der Nacht auf 13. Oktober 2023 auf der Flucht vor einer Polizeistreife an der Autobahnausfahrt Ampfing in eine Leitplanke gerast ist, in einem neunsitzigen Van mit 22 anderen Menschen an Bord, hat das Landgericht Traunstein schon vor mehreren Wochen zu 15 Jahren Haft verurteilt. Wegen Einschleusens mit Todesfolge, wie das Gericht festgestellt hat, denn bei dem Unfall waren sieben Menschen ums Leben gekommen, darunter ein sechsjähriges Kind; viele andere trugen schwere Verletzungen davon, von denen sich manche nie mehr erholen werden.
Doch in jener Nacht überquerten noch drei andere Männer in einem anderen Auto die österreichisch-deutsche Grenze bei Burghausen. Sie fuhren dem Mercedes-Van in ihrem BMW als sogenannte Scouts voraus, kundschafteten die Route aus und leiteten den heimlichen Menschentransport um eine Grenzkontrolle bei Simbach herum. Den zumindest teilweise geständigen Fahrer dieses Scoutfahrzeugs und Hauptorganisator der tödlichen Schleusung hat das Landgericht Traunstein nun zu 14 Jahren Haft verurteilt, die beiden anderen Männer müssen jeweils für fünf Jahre ins Gefängnis.
:Nachrichten aus der Bayern-Redaktion – jetzt auf Whatsapp abonnieren
Von Aschaffenburg bis Berchtesgaden: Das Bayern-Team der SZ ist im gesamten Freistaat für Sie unterwegs. Hier entlang, wenn Sie Geschichten, News und Hintergründen direkt aufs Handy bekommen möchten.
Auf die Spur gekommen waren die Ermittler den drei Scoutfahrern über deren Handy-Kommunikation mit dem Fahrer des Vans. Auf dem Mobiltelefon des 23-Jährigen, der den Van-Fahrer angeworben hatte, selbst am Steuer des Scoutfahrzeugs saß und damit gleich nach dem Auftauchen der Polizeistreife an der A 94 den Rückweg über die Grenze antrat, fand sich dann noch eine andere Nachricht über jene Nacht. Er habe ein Auto verloren, beklagte der Mann sich da – über die Passagiere, die Verletzten, die Toten verlor er dagegen kein Wort. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin schloss die Kammer daraus auf eine menschenverachtende Gesinnung und orientierte sich bei der Strafzumessung auch deswegen am oberen Ende des Strafrahmens, der für Einschleusen mit Todesfolge bis zu 15 Jahren Haft reicht.
Den beiden anderen Angeklagten, inzwischen 24 und 18 Jahre alt und ebenso wie der Haupttäter syrische Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich, nahm das Gericht demnach nicht ab, dass sie von der ganzen, am Ende tödlichen Schleusung jedenfalls anfangs eigentlich gar nichts gewusst hätten. Der Jüngere war zur Tatzeit noch minderjährig, weshalb der Fall von einer Jugendkammer verhandelt wurde und er seine fünf Jahre Haft als Jugendstrafe erhielt. Ihm rechneten die Richter dabei eine Aussage als Geständnis an.
Der Mann hatte vor der Schleusung Handykontakt mit Geschleusten und auch mit dem Fahrer des Mercedes-Vans. Als dieser erst in Wien und dann beim nahen Flüchtlingslager Traiskirchen die Passagiere einsammelte, war der damals 17-Jährige zunächst noch selbst mit im Van gesessen – ebenso wie der 24-Jährige, der später im BMW auch noch Telefonate zwischen den beiden Fahrern mitbekommen haben muss. Der Van-Fahrer sollte für die Fahrt pro Passagier 300 Euro erhalten. Trotzdem beschwerte er sich am Telefon über die Zahl seiner Fahrgäste, viel zu viele für die neun Sitze im Mercedes – doch der Mann am Steuer des BMW wollte davon nichts wissen. Als in der Autobahnausfahrt Ampfing sieben Menschen starben, waren er und die beiden anderen Scouts schon wieder in Österreich, wo sie auf Betreiben der Traunsteiner Staatsanwälte später festgenommen wurden.