Thüringen: Gericht gibt AfD in Klage gegen Verfassungsschützer teils recht | ABC-Z

Die AfD hat bei einer Klage gegen den Präsidenten des thüringischen Verfassungsschutzes Stephan Kramer einen juristischen Teilerfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht Weimar gab einer entsprechenden Klage des thüringischen Landesverbandes der AfD in einem Fall statt. In mehreren anderen Punkten wiesen die Richter die Klage ab.
Wie das Gericht entschied, hat Kramer gegen das Neutralitätsgebot verstoßen, als er als Behördenvertreter das Programm der AfD “inhaltlich bewertet” habe. In dem Verfahren geht es um Kramers Aussagen in einem Gespräch mit der in Suhl erscheinenden Zeitung Freies Wort im Juni 2023. Darin sagte Kramer, die AfD habe “eigentlich gar keine politischen Alternativen und Lösungen zu bieten” und verfüge über “kaum vorhandene Programmatik”.
Staatliche Organe dürften sich nicht wertend über Programme einzelner Parteien äußern, teilte das Gericht zur Begründung seiner Entscheidung mit. Das beeinträchtige die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb. Die Entscheidung der Richter ist noch nicht rechtskräftig.
Gericht bewertet zwei Aussagen über die AfD als zulässig
Zwei andere von der AfD beanstandete Aussagen Kramers sind nach Auffassung des Gerichts rechtens. Das betrifft etwa die Aussage “Sie verunglimpfen unsere Demokratie, stets und ständig, nicht nur immer montags auf unseren Straßen, sondern auch in so ziemlich jeder Äußerung eines AfD-Vertreters in einem Parlament, die ich mitbekommen habe”.
Bei dieser Einschätzung handelt es sich laut den Richtern um eine “zulässige Erläuterung zu Feststellungen in den Verfassungsschutzberichten 2021 und 2022”. In diesen Berichten würden Belege dafür genannt, dass das öffentliche Auftreten der AfD Thüringens gegen das Demokratieprinzip gerichtet sei. Gegen Passagen aus dem Verfassungsschutzbericht 2021 hatte die AfD seinerzeit ebenfalls geklagt – erfolglos.
Die zweite vom Gericht als zulässig eingestufte Aussage des Verfassungsschützers lautet: “Idealerweise entscheiden sich aber die Bürgerinnen und Bürger durch ihre Abstimmung bei Wahlen gegen die Verfassungsfeinde, so dass es erst gar nicht zu einer Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung kommt”. Das Gericht sah darin keinen Verstoß, da in dem Satz nicht explizit die AfD genannt wird.
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Kramer unterstützt Parteiverbotsverfahren
Thüringen gehört zu den Bundesländern, in denen der AfD-Landesverband vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft wird. Mit Björn Höcke wird die Partei in Thüringen zudem vom prominentesten Vertreter des formal aufgelösten völkischen Flügels der AfD angeführt.
Im Zusammenhang mit der Beobachtung der thüringischen AfD durch den dortigen Verfassungsschutz bezeichnete AfD-Chefin Alice Weidel dessen Chef Kramer öffentlich als “schmierigen Stasi-Spitzel”. Kramer äußerte sich in den vergangenen Jahren mehrfach deutlich zum Umgang mit der AfD. So sagte er im Dezember 2023, er und seine Familie würden wegen ihrer jüdischen Herkunft auswandern, falls die AfD an die Regierung kommt. Im Mai dieses Jahres forderte Kramer ein Verbotsverfahren gegen die AfD.





















