Thüringer Landtag: Bodo Ramelow nennt AfD-Vorschlag für Landtagspräsidium “ungeheuerlich” | ABC-Z
Thüringens amtierender Ministerpräsident und Linken-Abgeordnete Bodo Ramelow
empfindet den Vorschlag der AfD-Fraktion für das Amt der
Landtagspräsidentin als Provokation. “Ich kann der Person Wiebke Muhsal
mein Vertrauen nicht aussprechen – und zwar als frei gewählter
Abgeordneter”, sagte Ramelow vor der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags.
Die
AfD, die vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch
eingestuft wird, ist bei der Landtagswahl vor fast vier Wochen erstmals
stärkste Kraft in einem Landesparlament geworden. Damit hat sie in
Thüringen das erste Vorschlagsrecht bei der Wahl der Landtagspräsidentin oder
des Landtagspräsidenten.
Die AfD-Fraktion mit ihrem Vorsitzenden
Björn Höcke hatte Muhsal vorgeschlagen, die vor einigen Jahren zu einer
Geldstrafe wegen Betrugs an der Landtagsverwaltung rechtskräftig verurteilt wurde. Ramelow sagte, er finde das “ungeheuerlich”. Die AfD beschädige damit zum wiederholten Mal ein Verfassungsorgan.
In Thüringen trifft sich heute der neu gewählte Landtag zu seiner konstituierenden Sitzung. Gewählt wird unter anderem ein neues Landtagspräsidium. Die anderen Fraktionen haben bereits angekündigt, Muhsal nicht zu wählen. Die Sitzung könnte einen komplizierten Verlauf nehmen, da mehrere Geschäftsordnungsfragen möglicherweise dem Landesverfassungsgericht vorgelegt werden müssen.
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Thüringens amtierender Ministerpräsident und Linken-Abgeordnete Bodo Ramelow
empfindet den Vorschlag der AfD-Fraktion für das Amt der
Landtagspräsidentin als Provokation. “Ich kann der Person Wiebke Muhsal
mein Vertrauen nicht aussprechen – und zwar als frei gewählter
Abgeordneter”, sagte Ramelow vor der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags.
Die
AfD, die vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch
eingestuft wird, ist bei der Landtagswahl vor fast vier Wochen erstmals
stärkste Kraft in einem Landesparlament geworden. Damit hat sie in
Thüringen das erste Vorschlagsrecht bei der Wahl der Landtagspräsidentin oder
des Landtagspräsidenten.