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Wasserschaden in der Wohnung: Was nun zu tun ist – Stil | ABC-Z

Wasser benötigt kein Navi. Zielstrebig findet es seinen Weg selbst durch engste Ritzen. Tropfen für Tropfen, leise, still und heimlich. Irgendwann ist die Wand durchnässt, der Schreck groß – und der erste Reflex: Das muss jetzt sofort, auf der Stelle und umgehend behoben werden.

So verständlich die Sorge um Bausubstanz, Fußböden und Mobiliar ist: Hektisch den erstbesten verfügbaren Handwerker zu beauftragen oder sich selbst mit Youtube-Anleitung und Rohrzange an rostigen Leitungen zu versuchen, kann die Angelegenheit erst recht teuer machen: „Es wäre ein großer Fehler, den Schaden in Eigenregie reparieren zu lassen und der Versicherung anschließend die Rechnung zu präsentieren: Das muss sie nämlich nicht zahlen“, sagt Julia Alice Böhne von der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten.

Bevor repariert wird, muss die Versicherung informiert werden. Vermutlich bittet sie um Fotos des Schadens, möglicherweise schickt sie auch einen Gutachter vorbei, bevor größere Reparaturen in die Wege geleitet werden: „Der Versicherer hat das Recht, sich ein eigenes Bild zu machen“, sagt Böhne. Wenn ohne Rücksprache repariert wird, kann es passieren, dass die Versicherung die Kosten nur teilweise oder gar nicht übernimmt, wenn sie die Arbeiten beispielsweise für unnötig hält, für zu teuer oder falsch ausgeführt.

Was Haus- und Wohnungsbewohner nicht nur tun dürfen, sondern tun müssen, ist zu verhindern, dass alles noch schlimmer wird. „Als Versicherter ist man verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten“, sagt Böhne. Bedeutet in der Praxis: Der Wasser- oder Haupthahn muss sofort zugedreht werden, gegebenenfalls muss auch der Strom abgestellt werden, wenn Wasser in der Nähe von Steckdosen und Elektrogeräten steht oder in Wänden hochsteigt, in denen Kabel verlaufen.

Böden sollte man versuchen zu trocknen, je nach Wassermenge mit Schrubber und Lappen, mit einem Nasssauger oder mithilfe einer Pumpe der Feuerwehr. Was noch trocken ist, wird in Sicherheit gebracht. Tropft es von der Decke, sollten Möbel mit Folie abgedeckt werden. „Und die Dokumentation ist sehr wichtig“, sagt Böhne, also trotz aller Hektik mit Fotos und Videos detailliert festzuhalten, was das Wasser angerichtet hat.

Welche Versicherung zuständig ist, hängt davon ab, was repariert oder ersetzt werden muss. Bei Schäden am Gebäude – an Wänden, Decken, Böden oder fest verbauten Installationen wie Heizungsrohren – greift in der Regel die Wohngebäudeversicherung. Geht es um beschädigte Möbel, Teppiche oder Elektrogeräte, übernimmt die Hausratversicherung die Regulierung des Schadens. Während die Gebäudeversicherung vom Eigentümer der Immobilie abgeschlossen wird, liegt die Verantwortung für die Absicherung des Hausrats bei demjenigen, der die Wohnung bewohnt, ganz gleich, ob er Eigentümer ist oder Mieter. Und: Beide Versicherungen springen nur ein, wenn Leitungswasser ausgetreten ist. Um sich gegen Starkregen oder Hochwasser abzusichern, benötigt man eine Versicherung gegen Elementarschäden, entsprechende Bausteine gibt es sowohl für die Gebäude- als auch die Hausratversicherung.

Bemühungen, den Schaden möglichst gering zu halten, erwarten die Versicherer übrigens schon, bevor überhaupt etwas passiert ist. Man ist zwar nicht verpflichtet, regelmäßig die Rohrleitungen zu prüfen. Aber wenn sichtbare Mängel wie brüchige Schläuche, feuchte Stellen oder poröse Dichtungen ignoriert werden in der Hoffnung, dass es schon noch halten wird, kann die Versicherung die Zahlung verweigern oder reduzieren, wenn es, tja, dann doch nicht gehalten hat.

Die Autorin würde gern mal wieder mit Anlauf in eine Pfütze hüpfen – aber draußen, nicht in der Wohnung.
Die Autorin würde gern mal wieder mit Anlauf in eine Pfütze hüpfen – aber draußen, nicht in der Wohnung. (Foto: Bernd Schifferdecker (Illustration))
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