Technischer Überwachungsverein-Verband schlägt Sieben-Punkte-Plan für sichere autonome Mobilität vor | ABC-Z

Der TÜV Verband hat in einem Positionspapier einen Sieben-Punkte-Plan für sichere autonome Fahrzeuge vorgeschlagen. Der technologische Fortschritt werde sein Potenzial nur dann entfalten, wenn auch Sicherheit und Regulierung Schritt halten, teilt der Verband weiter mit. Eine adaptive Regulierung, die sich stetig an die dynamische Entwicklung anpasst, sei wichtig.
„Ziel muss es sein, Fahrzeuge mit höheren Automatisierungsgraden zügig, aber unter klaren Sicherheits- und Cybersecurity-Vorgaben in den Verkehr zu bringen“, sagt Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug & Mobilität beim TÜV-Verband.
Als pragmatischen Einstieg empfiehlt der Verband, den Einsatz autonomer Fahrzeuge gezielt dort auszubauen, wo sie sich bereits bewähren, zum Beispiel in Pilotbetrieben in klar definierten Anwendungsfeldern des Logistikverkehrs – etwa auf Werksgeländen oder klar definierten Hub-to-Hub Routen zwischen Logistikzentren – perspektivisch ergänzt um sogenannte „Automated Driving Corridors“.
Diese ausgewiesenen Bereiche, in denen Fahrsituationen mit vergleichsweise geringerer Komplexität vorherrschen, bieten die Möglichkeit Systeme unter realen Bedingungen zu etablieren, wie der Verband hervorhebt. Zudem ließen sich so Prüfprozesse zu standardisieren und regulatorische Anforderungen weiterentwickeln.
Problematisch sei zudem, wenn Behörden KI-Updates oder Notfallprotokolle nicht transparent nachvollziehen können oder Prüfvorgaben fehlen. „Wir sehen, dass fehlender Zugang der Aufsichtsstellen zu Echtzeitdaten und Software-Änderungen den Blick auf die tatsächliche Risikolage versperrt“, sagt Goebelt.
Um in Europa solche regulatorischen Grauzonen zu vermeiden, fordert der Verband verbindliche, EU-weit harmonisierte Regeln für fahrzeuggenerierte Daten, ein unabhängiges Third-Party-Prüfschema für sicherheitskritische KI-Systeme und eine leistungsfähige Prüfinfrastruktur über den gesamten Fahrzeuglebenszyklus.
„Der Regelbetrieb von Level-4-Fahrzeugen wird nur dann Realität, wenn Rechtsrahmen, technische Standards und unabhängige Prüfstellen dieselbe Sprache sprechen“, sagt Goebelt. Beim teil- und hochautomatisierten Fahren unterscheidet der Gesetzgeber zwischen verschiedenen Stufen. Beim sogenannten Level 3 übernimmt das System beispielsweise auf der Autobahn für längere Zeit. Beim Level 4 kann die Fahrerin oder der Fahrer zum Passagier werden.
„Die Menschen erwarten zurecht, dass neue Technologien nicht nur funktionieren, sondern auch sicher sind. Dafür braucht es verbindliche Regeln und unabhängige Prüfungen.“ In Deutschland liefert die Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs- und Betriebsverordnung (AFGBV) den Rechtsrahmen: Sie regelt die zweistufige Genehmigung aus Fahrzeugtyp und Betriebsbereich.
Was noch fehlt, so der Verband: Serienfahrzeuge und Praxiserfahrungen, um das System im Alltag zu etablieren. Auch auf EU-Ebene seien mit dem Cyber Resilience Act, dem AI Act und dem Data Act alle wesentlichen Bausteine vorhanden.
Wichtig sei außerdem eine stärkere europäische Koordinierung, etwa durch einheitliche Genehmigungsverfahren, verbindliche Sicherheitsanforderungen und den Aufbau grenzüberschreitender Testkorridore. „Deutschland und Europa müssen die Einführung autonomer Fahrzeuge aktiv gestalten“, so Goebelt.
1. Autonomes Fahren sicher einführen
Durch den Aufbau transparenter Genehmigungsprozesse, der Förderung praxisnaher Anwendungen etwa im Bereich Logistik und der europäischen Harmonisierung der Regelwerke.
2. Sicherheitskritische KI regulieren
Ein verpflichtendes Prüf- und Zertifizierungsmodell für lernende KI sollte eingeführt werden, sowie ein europäischer „Datatrust“ zur Qualitätssicherung von Trainingsdaten. Zudem sollte der Gesetzgeber KI-Prüfungen in Typgenehmigung und Hauptuntersuchung integrieren.
3. Digitale Fahrzeugakte (dFZA) einführen
Diese sollte DSGVO-konform sein und sichere Schnittstellen beinhalten. Basis sollten zentrale, EU-weit harmonisierte Register bilden.
4. Fahrzeugdatenzugang klar regeln
Wichtig sind standardisierte, interoperable Schnittstellen zu Fahrzeugdaten. Prüfstellen und Behörden sollten gleichberechtigt darauf zugreifen können. Außerdem sollten statt bloßer Leitlinien verbindliche rechtliche Regelungen eingeführt werden.
5. Datenschutz bei autonomen Fahrzeugen gewährleisten
Es brauche verbindliche Regeln für Datenzugang. Anonymisierung, Einwilligungsmanagement und Datentreuhänder müssten dabei als Standards gelten.
6. Technische Fahrzeugüberwachung (PTI) modernisieren
Hier sind verschiedene Punkte zu beachten. Zum einen gelte es Prüfmethoden für Elektromobilität und Assistenzsysteme weiterzuentwickeln. Auch müsse man den Zugang zu sicherheitsrelevanten Fahrzeug- und Softwaredaten sicherstellen. Und es brauche eine bessere Verzahnung mit der Typgenehmigung.
7. Cybersecurity über gesamten Fahrzeuglebenszyklus gewährleisten
Dafür sind unter anderem die UN-Regelung Nr. 155 und die ISO/SAE 21434 umzusetzen, so der Verband. Auch der geplante EU Cyber Resilience Act sei zu beachten und mit den Regeln zu harmonisieren.