Taufkirchen: Bürgerbegehren zum Quartier am Bahnhof unzulässig – Landkreis München | ABC-Z

Der Taufkirchner Gemeinderat hat zum wiederholten Male ein Bürgerbegehren für unzulässig erklärt, das ein zentrales Bauvorhaben im Ort stoppen will. Gemeint ist die geplante Umwandlung eines zwölf Hektar großen Gewerbegebiets westlich der Gleise in ein gemischtes Viertel für bis zu 2000 Menschen – das „Quartier am Bahnhof“. Aus Sicht der Befürworter handelt es sich hierbei um eine „Jahrhundertchance für Taufkirchen“, sagt Bürgermeister Ullrich Sander (parteifrei). Die Initiative Lebenswertes Taufkirchen (ILT) und die Ortsgruppe des Bund Naturschutz hingegen sehen in dem Vorhaben dagegen eine „Gigantomanie“ und eine Entwicklung hin zum „Siedlungsbrei“, weshalb die Gruppierungen ein Bürgerbegehren dagegen gestartet haben. Dieses wird zumindest vorerst nicht in einen Bürgerentscheid münden, da der Gemeinderat das Ansinnen aus formellen und inhaltlichen Gründen für unzulässig erklärt hat.
Gleiches ist im Vorjahr zwei anderen Bürgerbegehren widerfahren, die sich gegen ein Neubauviertel westlich der Dorfstraße sowie Pläne für ein Quartier rund um ein Seniorenheim am Hachinger Bach gerichtet hatten. Die Unterstützer dieser Ansinnen zogen daraufhin vors Verwaltungsgericht München. Und dieses habe nun im Eilverfahren zum Bürgerbegehren gegen das Quartier am Hachinger Bach entschieden, dass hier von einer Unzulässigkeit auszugehen sei, berichtete Bürgermeister Sander in der Gemeinderatssitzung. Dabei habe das Gericht vor allem argumentiert, dass die Fragestellung und die Begründung zu unbestimmt und obendrein irreführend seien.
Letzteres sieht das Rathaus auch beim Bürgerbegehren zum Quartier am Bahnhof gegeben. So enthalte dessen Begründung „wesentliche Irreführungen“ etwa zum Umgriff des Planungsareals und bei den Angaben zum prognostizierten Bevölkerungszuwachs, sagte Sander. Überdies wisse er „aus zuverlässigen Quellen, dass die Sammlung der Unterschriften mit zweifelhaften Methoden erfolgt ist“. Der Rathauschef sprach in dem Zusammenhang von Personen, „die mehrfach an der Haustür bedrängt worden sind“.
Unabhängig von der inhaltlichen Unzulässigkeit scheitere das Bürgerbegehren aber auch aus formalen Gründen. So habe bis zum Tag vor der Sitzung die nötige Zahl von Unterschriften nicht vorgelegen, sagte Sander. Auch mit Blick auf die Einschätzung einer Anwaltskanzlei plädierte er dafür, das Bürgerbegehren als unzulässig abzulehnen – was dann fast der komplette Gemeinderat tat.
„Da werden Äpfel mit Birnen verglichen“
Die einzige Gegenstimme kam von Beatrice Brückmann (ILT), die den Vortrag des Bürgermeisters als „absolute Frechheit“ bezeichnete und ihn der „Verleumdungen“ bezichtigte. Sie betonte, dass alle Angaben im Bürgerbegehren mit Fakten hinterlegt seien. Und hinsichtlich der Unterschriften habe das Rathaus der ILT zunächst mitgeteilt, dass alles in Ordnung sei. Erst wenige Tage vor der Sitzung habe es plötzlich geheißen, dass 189 Signaturen ungültig seien und das erforderliche Quorum nicht erreicht sei. Daraufhin habe man weitere Unterschriften nachgereicht, sagte Beatrice Brückmann. „Da macht es einem die Gemeinde schwer, ein Bürgerbegehren zu initiieren.“
Kritik an der Entscheidung des Gemeinderats äußert nach der Sitzung auch Jörg Pötke, Pressesprecher und Bürgermeisterkandidat der ILT. Er moniert den vom Bürgermeister hergestellten Bezug zum Bürgerbegehren gegen das Seniorenquartier. „Da werden Äpfel mit Birnen verglichen“, sagt Pötke. „Aber das Gerichtsurteil kam dem Rathaus natürlich zupass.“ Pötke zufolge wird die ILT den Beschluss des Gemeinderats juristisch anfechten. Insofern dürfte auch dieses abgelehnte Bürgerbegehren demnächst das Verwaltungsgericht München beschäftigen.





















