Wirtschaft

Tariftreuegesetz: Bas verteidigt Tariftreuegesetz gegen Kritik der Arbeitgeber | ABC-Z

Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat das vom Kabinett an diesem Mittwoch gebilligte Tariftreuegesetz gegen Kritik der Arbeitgeber verteidigt. Das Gesetz
sichere Arbeitsbedingungen gerade bei großen öffentlichen Aufträgen, wie sie
nach dem Investitionspaket der Bundesregierung erwartet werden, sagte die
Ministerin. Es solle nicht das eintreten, “was wir oft in der Vergangenheit
gehört haben, dass Unternehmen, die Tarifbindung haben, von öffentlichen
Aufträgen nicht profitieren”.

Das Bundeskabinett hatte den Entwurf eines
Tariftreuegesetzes zuvor beschlossen. Der Entwurf sieht vor, dass Firmen bei
öffentlichen Aufträgen des Bundes ab 50.000 Euro ihre Beschäftigten nach
Tarifbedingungen bezahlen müssen. Konkret heißt das, sie müssten Entgelt,
Weihnachtsgeld, Urlaub und Ruhezeiten wie in branchenüblichen Tarifverträgen
gewähren. Damit hätten Unternehmen, die sich an Tarifverträge halten, bessere
Chancen auf Aufträge.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hatte die Pläne
kritisiert und einen Stopp gefordert. Das Tariftreuegesetz sei ein
“Tarifzwangsgesetz” und dürfe so nicht kommen, sagte Dulger. Ähnlich sieht es
die Deutsche Industrie- und Handelskammer, die auf einen hohen bürokratischen
Aufwand verweist.

IG Metall unterstützt das Vorhaben

Unterstützt wird das Gesetz von der Gewerkschaft IG Metall.
Sie fordert eine Umsetzung ohne Schlupflöcher. Die IG-Metall-Vorsitzende
Christiane Benner sagte: “Es ist gut und richtig, dass das Tariftreuegesetz
kommt. Aber es muss konsequent sein. Das bedeutet, es darf keine Ausnahmen,
Verzögerungen oder Schwellenwerte geben, die es Arbeitgebern möglich machen,
sich dem Gesetz zu entziehen.” Dabei verwies sie auf die geplanten
Milliardeninvestitionen des Bundes in die Infrastruktur.

Union und SPD setzen mit dem Gesetzentwurf ein Vorhaben aus
dem Koalitionsvertrag um. Ziel ist eine höhere Tarifbindung. Ausgenommen sind
dabei jedoch Aufträge zur Beschaffung für die Bundeswehr. Der Entwurf geht im
nächsten Schritt an den Bundestag.

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