Tanzen am Karfreitag erlaubt: Höchstgericht kippt Veranstaltungsverbot in Kärnten – Kärnten |ABC-Z
Grundrechte
Laut Verfassungsgerichtshof verstößt die Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz, sie wird 2026 aufgehoben
In Kärnten darf getanzt werden, und das künftig auch am Karfreitag. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass das Veranstaltungsverbot in dem Bundesland verfassungswidrig ist. Die entsprechende Passage im Gesetz wird mit dem Beginn des Jahres 2026 gestrichen.
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