Gesundheit

Tanzen am Karfreitag erlaubt: Höchstgericht kippt Veranstaltungsverbot in Kärnten – Kärnten |ABC-Z

Grundrechte


Laut Verfassungsgerichtshof verstößt die Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz, sie wird 2026 aufgehoben




Es muss ja nicht gleich ein Showdance-Wettbewerb wie hier in Stuttgart sein. Aber Veranstaltungen am Karfreitag sind in Kärnten künftig nicht mehr gänzlich verboten.


IMAGO/Alexander Keppler


In Kärnten darf getanzt werden, und das künftig auch am Karfreitag. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass das Veranstaltungsverbot in dem Bundesland verfassungswidrig ist. Die entsprechende Passage im Gesetz wird mit dem Beginn des Jahres 2026 gestrichen.

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