Medienrecherchen: Caroline Bosbach weist Vorwürfe zu Parteigeldern zurück | ABC-Z

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach hat sich gegen Vorwürfe gewehrt, denen zufolge sie Parteigeld der CDU in Höhe von 2.500 Euro
privat angenommen haben soll. “Gegen mich läuft aktuell eine
Schmutzkampagne”, schrieb die Tochter des langjährigen
CDU-Bundestagsabgeordneten Wolfgang Bosbach auf Instagram. Dort veröffentlichte sie auch eine Erklärung ihres Anwalts, in der er die Vorwürfe gegen Bosbach zurückweist.
“Die Vorwürfe sind falsch”, heißt es in der
Erklärung des Anwalts Ralf Höcker, die auch auf der Plattform X
veröffentlicht wurde. Er bezeichnete die Anschuldigungen “als Teil einer
perfiden Rachekampagne”, die konstruiert worden sei.
RTL/ntv und Stern hatten auf Basis eigener Recherchen berichtet, dass 2.500 Euro von einem CDU-Parteikonto im Januar über Umwege in bar an Bosbach gegangen sein sollen. Grundlage soll eine Scheinrechnung gewesen sein, die ein früherer CDU-Mitarbeiter für Leistungen in Bosbachs Bundestagswahlkampf ausgestellt haben soll.
“Klar ist: Es gab von vornherein keine Scheinrechnung und keinen Schaden für die CDU (…)”, schreibt Bosbachs
Anwalt. Der Wahlkampfhelfer habe nachweislich alle von ihm
gegenüber der CDU abgerechneten Leistungen erbracht. Diese Leistungen
lägen in gut dokumentierter Form vor.
Fall Bosbach beschäftigt auch Kölner Staatsanwaltschaft
Auch die Staatsanwaltschaft Köln beschäftigt sich mit den Vorwürfen gegen Bosbach. Die CDU
Rheinisch-Bergischer Kreis habe der Staatsanwaltschaft entsprechende
Unterlagen überreicht, deren Inhalt nun unter strafrechtlichen
Gesichtspunkten zu würdigen seien, teilte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer
mit. “Eine Strafanzeige hat der CDU-Kreisverband selbst ausdrücklich
nicht erstattet.” Die rechtliche Bewertung des Ganzen könne “geraume
Zeit in Anspruch nehmen”.
Bosbach hat laut Erklärung ihres Anwalts von ihr privat verauslagte,
erstattungsfähige Wahlkampfkosten nie gegenüber der CDU abgerechnet. Ein
Schaden wäre der CDU laut Höcker auch nie entstanden, selbst wenn der
Wahlkampfhelfer tatsächlich, wie er fälschlich behaupte, nie im
Wahlkampf geholfen hätte. Höcker begründete dies damit, dass Bosbach der CDU von ihr persönlich ausgelegte Wahlkampfkosten im Umfang von
mehreren tausend Euro, die sie sich hätte erstatten lassen können,
niemals zur Erstattung eingereicht habe.
Die Politikerin habe zudem “sofort nach dem
Aufkommen der fingierten Vorwürfe zusätzlich noch einmal 2.500 Euro an
die CDU überwiesen, um jegliche Zweifel zu beseitigen und selbst einen
in Wahrheit nie entstandenen, hypothetischen Schaden ‘auszugleichen'”. Bei der Bundestagswahl im Februar hatte Bosbach im Wahlkreis
Rheinisch-Bergischer Kreis mit 42,2 Prozent der Erststimmen das Direktmandat geholt und zog erstmals in
den Bundestag ein.