Geopolitik

AfD: Eigentümerin reicht Räumungsklage gegen AfD-Zentrale in Berlin ein | ABC-Z

Am Berliner Landgericht ist eine Räumungsklage gegen den AfD-Bundesverband eingereicht worden. Die Eigentümerin und Vermieterin der Parteizentrale begründet die Kündigung der Mietverträge mit der Unzumutbarkeit einer weiteren Nutzung durch die AfD.

Die Klage betrifft die Bundesgeschäftsstelle der AfD in Berlin. Nach Angaben des Landgerichts Berlin II begründet die Klägerin die fristlose, hilfsweise fristgerechte Kündigung mit einer Veranstaltung im Innenhof des Gebäudes zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Dort habe die AfD unter anderem das Parteilogo auf die Fassade projiziert, ohne eine Genehmigung eingeholt zu haben. Zudem sei der Zugang zum Gebäude während der Veranstaltung stundenlang durch die Polizei gesperrt gewesen, was andere Mieter vom Zutritt abgehalten habe.

AfD dementiert die Vorwürfe

Die AfD wies die Vorwürfe zurück. “Wir werden uns mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen diese Klage zur Wehr setzen”, sagte Bundesschatzmeister Carsten Hütter ZEIT ONLINE. Die Partei habe in dem Gebäude mehrere Mietverträge, die nach eigenen Angaben auch Außenflächen einschließen. Diese Verträge laufen bis zum Jahr 2027. “Wir gehen davon aus, dass wir die Mietverträge für unsere Bundesgeschäftsstelle bis zum Auslaufen der Verträge erfüllen werden”, sagte Hütter weiter.

Nach eigenen Angaben bot die AfD der Eigentümerin als Kompensation für die Ereignisse am Abend der Wahlparty eine Zahlung in Höhe von 10.000 Euro an. Die Räumungsklage wurde der Partei im Rahmen des schriftlichen Vorverfahrens zugestellt. Eine Klageerwiderung liegt laut dem Gericht bislang nicht vor.

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