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Drogenkonsument soll Dealer mit Falschgeld bezahlt nach sich ziehen. – Fürstenfeldbruck | ABC-Z

Offenbar sollte alles möglichst schnell und unauffällig vonstattengehen: Ein 23-Jähriger schickte seinem 19-jährigen Bekannten, am 8. Januar dieses Jahres ein Foto von der genauen Stelle, an der er auf ihn am Parkplatz an der Stadthalle in Germering warten werde. Gegen 19 Uhr am Abend jenes Tages traf dieser mit einem Auto und zwei Begleitern am vereinbarten Treffpunkt ein. Der 23-Jährige hatte bei seinem Bekannten 400 Gramm „Gras“, Cannabis also, und 200 Gramm Haschisch zum Preis von insgesamt 3000 Euro bestellt. Als der 23-Jährige an der verabredeten Stelle eintraf, hielt er kurz an. Er reichte eine Tasche, in der sich ein Umschlag mit dem Geld befand, durch ein geöffnetes Fenster des Wagens. Einer der Insassen übergab im Gegenzug einen Rucksack mit den Drogen darin durch das geöffnete Beifahrerfenster an den 23-Jährigen, der daraufhin mit einem E-Scooter davonfuhr. Was sich dann laut Anklage der Staatsanwaltschaft ereignet hat, könnte auch eine Szene aus einem Actionfilm sein.

Denn als der 19-Jährige und seine beiden Freunde die dick in Folie verpackten Geldscheine zählten, stellten sie fest, dass es sich um Falschgeld handelte. Sofort stiegen sie in das Auto, an dessen Steuer der 19-Jährige saß und fuhren dem 23-Jährigen hinterher, um ihm eine „Abreibung zu verpassen“, wie es in der Anklage der Staatsanwaltschaft heißt. Als sie ihn auf der Streiflacher Straße sahen, sollen die Begleiter des 19-Jährigen von ihren Plätzen aus die Türen an der rechten Seite des fahrenden Autos geöffnet haben. Der 23-Jährige hatte keine Chance. Er prallte mit voller Wucht auf den Asphalt. Anschließend sollen die Insassen des Autos aus dem Wagen gesprungen sein, ihn mit Fäusten und Fußtritten traktiert und ihm den Rucksack mit den Drogen abgenommen haben, ehe sie flüchteten. Der 23-Jährige erlitt der Anklage zufolge eine Vielzahl von Prellungen am ganzen Körper und am Kopf.

Seit Anfang dieser Woche müssen sich der 19-Jährige mit seinem beiden Begleitern für die mutmaßliche Tat vor 4. Jugendkammer am Landgericht München II verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt ihnen besonders schweren Raub, gefährliche Körperverletzung sowie gemeinschaftliches unerlaubtes Handeltreiben mit Cannabis zur Last.

Zum Auftakt der Verhandlung räumten der 19-Jährige und die beiden Mitangeklagten über ihre Anwälte die Tat ein – auch dass sie den 23-Jährigen „vermöbelt“ hätten, wie es einer der drei jungen Männer in seiner Erklärung formulierte, die sein Verteidiger, Rechtsanwalt Maximilian Donhauser, für ihn vortrug.  Dass der 23-Jährige durch die geöffneten Beifahrertüren des fahrenden Autos bewusst zu Fall gebracht worden sei, bestritten die drei jungen Männer indes. Sie hätten die Türen geöffnet, um auszusteigen, erklärte Rechtsanwältin Jana Jürgen für ihren Mandanten, den 19-jährigen Angeklagten. Dass der 23-Jährige stürzen sollte, „sei nicht geplant gewesen“, bestätigte auch Rechtsanwalt Joachim Schwarzenau für seinen Mandanten. Dieser hatte dem 23-Jährigen im Vorfeld des Prozesses bereits ein Schmerzensgeld in Höhe von 1500 Euro bezahlt. Die beiden Mitangeklagten boten ihrem Opfer einen Betrag in Höhe von jeweils 750 Euro an. Doch dieses Angebot schlug der 23-Jährige aus, weil es aus seiner Sicht unangemessen ist.

Ein Urteil des Prozesses wird im November erwartet

Im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Tat hatte die Staatsanwaltschaft gegen den 23-Jährigen wegen des Falschgeldes Ermittlungen eingeleitet. Allerdings wurden diese wieder eingestellt, da ihm nicht nachgewiesen werden konnte, ob er den Angeklagten tatsächlich Blüten angedreht hatte.

Bei seiner Vernehmung vor Gericht sagte der 23-Jährige, dass er, nachdem er vom Parkplatz an der Stadthalle in Germering mit einem E-Scooter losgefahren sei, an einer Unterführung plötzlich gehört habe, wie ein Auto hinter ihm „aufheult“.  Es war der Wagen, an dessen Steuer der 19-Jährige saß. Kurz darauf, so der Zeuge, sei er durch die geöffneten Türen des fahrenden Autos zu Fall gekommen. „Schnapp ihn dir“, habe einer der Angeklagten gerufen. Ein anderer: „Ich stech’ dich ab.“ Dann hätten alle drei auf ihn eingeschlagen.

Ein Urteil in dem Prozess wird für Mitte November erwartet.

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